Torgau (TZ). Die Kreisverwaltung lässt derzeit ein schlüssiges Konzept für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für Empfänger von Hartz IV und Sozialgeld erarbeiten. Die bisherige Berechnung der angemessenen Miethöhe durch das Sozialamt Nordsachsen wird vom Gesetzgeber nicht mehr akzeptiert und ist gerichtlich angreifbar geworden. Die Gerichtsfestigkeit wieder herzustellen, liegt nun in den Händen der Gesellschaft Analyse und Konzepte, die in der gleichen Frage nach eigenen Angaben bereits 40 Kreise und kreisfreie Städte beraten hat. Projektleiter Jörg Koopmann führte in der gestrigen Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses aus, wie er und seine Kollegen die neuen Obergrenzen für Mietzahlungen durch den Landkreis ermitteln wollen. Bis ein Ergebnis vorliegt, wird es wahrscheinlich noch bis Mitte Mai dauern. Der Landkreis wendet pro Jahr rund 40 Millionen Euro für KdU auf.