24. Juli 2010 Leipziger Volkszeitung

Wohnungsanspruch: Empfängern von Hartz-IV droht Umzug

Berlin (dpa/AFP). Angesichts häufiger Auseinandersetzungen über Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger sollen die Kommunen künftig voraussichtlich selbst bestimmen, welche Mietkosten sie bezahlen. Der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums, Jens Flosdorff, bestätigte gestern Informationen der Financial Times Deutschland. Eine interministerielle Arbeitsgruppe habe vorgeschlagen, die gegenwärtige individuelle Berechnung, welche Mietkosten erstattet werden, durch regional einheitliche Kriterien zu ersetzen.
Ein Spielraum von 25 bis 45 Quadratmeter als Wohnungsanspruch für Alleinstehende könne dabei sachgerecht sein. Als Kriterium könne der örtliche Mietspiegel herangezogen werden. "Es ist unterschiedlich, ob Sie in der Münchner Innenstadt wohnen oder in einem Kreis mit niedrigen Mieten", sagte Flosdorff. Den Kommunen könne die Möglichkeit eingeräumt werden, per Satzung eine maximale Erstattungshöhe festzulegen.
Die Zeitung hatte berichtet, zahlreiche Betroffene müssten sich wohl eine neue Wohnung suchen, wenn der Anspruch für Alleinstehende auf 25 Quadratmeter beschränkt werde. Bisher schreibe ein Gesetz nur vage vor, dass "angemessene" Unterkunftskosten erstattet werden müssen. Darüber wird ständig vor Sozialgerichten gestritten. Die kommunalpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, warnte in dem Blatt davor, dass der Druck auf die Kommunen steige, die Leistungen in den Satzungen niedrig anzusetzen.
Die Mietkosten zu senken sei nur ein Vorschlag, um die Kommunen zu entlasten, berichtete die Zeitung. Die Arbeitsgruppe Standards habe in ihrem Zwischenbericht weitere Sparideen gesammelt: Behinderte könnten etwa nicht mehr kostenlos Bus und Bahn nutzen dürfen, und der Zugang zu Behindertenwerkstätten könnte für alle beschränkt werden, die einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Was von den über 200 anderen Ideen umgesetzt werde, sei offen.