Nordsachsen (TZ). 29 Ortsteile von Städten und Gemeinden im Raum Torgau haben keine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Das teilte das Landratsamt auf Anfrage der Torgauer Zeitung mit. Vor allem die Gemeinde Arzberg ist betroffen – sechs Ortsteile befinden sich hier außerhalb der Fahrpläne. Allerdings ist darunter beispielsweise auch Ottersitz, wo laut Landratsamt niemand mehr wohnt.
Entsprechend fällt die Begründung der Kreisbehörde für das „Abhängen“ einzelner Orte auch aus: „Meist befinden sich diese an der Elbe, sodass neben dem geringen Fahrgastaufkommen die örtlichen Gegebenheiten eine Bedienung erschweren“, so Klaus Huth, Leiter des Straßenverkehrsamts. Ein weiterer Aspekt sei die Liniengestaltung. „Würde man weitere Ortsteile mit teilweise erheblichem Zeitaufwand in die Linie aufnehmen, so würde sie für die anderen Fahrgäste unattraktiver. Es ist also auch hier eine Frage der Interessenabwägung“, erläutert er.
Die Grundzüge des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Nordsachsen sind im sogenannten Nahverkehrsplan festgeschrieben. Der sieht vor, dass alle Flächen mit zusammenhängender Bebauung und mehr als 200 Einwohnern möglichst durch den ÖPNV zu erschließen sind. „Im Übrigen entspricht dies auch der geübten Praxis im ehemaligen Landkreis Torgau-Oschatz – seit 2008 wurde keine Veränderung zuungunsten kleiner Orte oder Ansiedlungen vorgenommen“, sagt Amtsleiter Huth. Es sei sogar so, dass mehr als 150 Orte im Kreis weniger als 200 Einwohner hätten. „Die weitaus größte Anzahl von ihnen ist aber dennoch im Sinne des ÖPNV erschlossen.“
Die Aufgabe, den Nahverkehr zu organisieren, hat sich der Landkreis nicht ausgesucht. Per Landesgesetz ist er dazu verpflichtet.
Das schließt auch eine Bezuschussung der Busunternehmen ein, die tatsächlich durch den Kreis fahren. „Die Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs können immer – in einem ländlich geprägten Raum ist das besonders offensichtlich – nur zu einem Teil durch Fahrgeldeinnahmen gedeckt werden“, sagt Klaus Huth. Damit die Unternehmen auch mit der Versorgung wenig nachgefragter Linien wirtschaftlich bestehen können, gewähre ihnen die öffentliche Hand ständig Zuschüsse, die vertraglich festgelegt worden sind.
Dabei behält sich der Kreis vor, Änderungen abzunicken. „Fahrplanänderungen, auch mit Änderung des Linienverlaufes, finden auch innerhalb eines Fahrplanjahres statt, wobei diese aus Fahrgastwünschen, neuen Bedarfen, aus der Schülerbeförderung oder auch aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen resultieren können. In jedem Falle bedarf es der Abstimmung mit dem Landkreis“, erklärt der Leiter des Straßenverkehrsamts.
Grundsätzliche Änderungen gibt es freilich nur in größeren Abständen. Dann, wenn die Linien neu ausgeschrieben und vergeben werden . Das nächste Mal passiert das bis zum Oktober 2013. Bereits jetzt stehe die grundlegende Liniengestaltung für das Netz ab diesem Zeitpunkt fest, so Klaus Huth.
Ab Dezember 2013 sollen zwischen Leipzig und der Torgauer Region regelmäßige S-Bahnen verkehren – die bis dahin geplante Fertigstellung des Citytunnels einmal vorausgesetzt. Dies würde dann einen bedeutenden Schritt für die Erschließung der gesamten Region bedeuten.