Nordsachsen (TZ). Still ist es in den vergangenen Wochen um das Bildungs- und Teilhabepaket geworden. Die Statistiken über die von der Bundesregierung bereitgestellten finanziellen Mittel für die Teilnahme an einer gemeinsamen Mittagsversorgung oder beispielsweise auch die Übernahme von Klassenfahrtkosten taugen bundesweit nur noch zur Randberichterstattung. Und diese konzentriert sich auf die angeblich viel zu komplizierten Antragsmodalitäten. Auch bedürfe es immer noch einer verbesserten Aufklärung der Eltern, welche Ansprüche sie für ihr Kind geltend machen können. Pauschale Vorwürfe, die Jutta Pfennig vom nordsächsischen Sozialamt so nicht gelten lassen will.
Die Amtsleiterin zeigt sich verwundert über derartige Berichte. Noch mehr allerdings über die Statistiken, die immer wieder veröffentlicht werden. So könne sie nicht nachvollziehen, wenn es beispielsweise heiße, dass die Gelder erst von 30 oder 40 Prozent aller antragsberechtigten Personen in Anspruch genommen würden. Schließlich könne niemand genau sagen, wie viel Leute überhaupt Anspruch haben. Viel genauer seien da schon Angaben über die Anzahl der bereits gestellten Leistungsanträge. Im Falle Nordsachsens waren dies bislang 6147, gestellt durch 3512 Leistungsberechtigte. Dabei hielte sich die Zahl der Anträge jener, die über das Jobcenter betreut werden, und jenen, die Leistungen vom Landkreis beziehen, in etwa die Waage, obwohl die Theorie von bis zu 8000 Leistungsempfängern im Bereich des Jobcenters und und nur 4200 im Bereich des Landkreises ausgeht.
Rückschlüsse, dass sich Hartz-IV-Eltern möglicherweise nicht so intensiv für die finanziellen Möglichkeiten interessieren als beispielsweise Wohngeldempfänger, will die Amtsleiterin nicht gelten lassen. „Diese Annahme kann mit keiner Zahl untermauert werden“, sagt sie gegenüber der Torgauer Zeitung.
Auch Sachgebietsleiterin Kordula Ballarin zeigt sich über den medialen Gebrauch von Statistiken ein wenig verwundert. „Zahlen, die in der Öffentlichkeit herumschwirren, werden einfach nicht hinterfragt“, bemängelt sie. So sei doch klar, dass nicht alle theoretisch in Frage Kommenden zum Beispiel an der gemeinschaftlichen Mittagsversorgung teilnehmen. Insbesondere in den höheren Klassenstufen der allgemeinbildenden oder an den berufsbildenden Schulen stehe das gemeinschaftliche Mittagessen nicht mehr so im Vordergrund. Verschiedene Leistungen aus dem Bildungspaket wie beispielsweise Mitgliedsbeiträge im Sportverein oder für die Musikschule, könnten zudem nicht bis zum 25., sondern nur bis zum 18. Lebensjahr erbracht werden.
Nach Angabe von Jutta Pfennig habe es die Verwaltung im Mai/Juni mit einer regelrechten Antragsflut zu tun bekommen, die bis heute anhalte. Allein im vergangenen Monat wurden 798 Leistungsanträge von 438 Leistungsempfängern gezählt. Ein wenig schwierig gestalte sich dabei die Abrechnung mit den Anbietern der Mittagsversorgung. Immerhin zählt Pfennig im Landkreis mehr als 200 Caterer. „Ich gehe davon aus, dass sich dies in den kommenden Monaten einspielen wird“, zeigt sie sich dennoch optimistisch. Viele Caterer würden jetzt auf neue Abrechnungsprogramme setzen, die die Sache vereinfachen.
Befürchtungen, der Geldregen des Bundes könnte die Preise für ein Mittagessen in die Höhe treiben – schließlich müssen Leistungsempfänger pauschal nur einen Euro zahlen, der Rest wird übernommen – hätten sich nicht bestätigt. „Wir können keine Erhöhung feststellen“, betont Kordula Ballarin. Sie bezieht sich dabei auf Preisvergleiche, die das Sozialamt durchgeführt habe. Dem stünde zudem eine Masse entgegen, die keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket hat. Da könnten die Caterer nicht einfach an der Preisschraube drehen.
Der Mammutanteil aller bislang von Jobcenter und Landkreis bewilligten Mittel des Pakets bezieht sich wie gehabt auf die Kosten der Mittagsversorgung. 43 Prozent aller bisherigen Leistungsanträge entfallen darauf. Deutlich dahinter rangieren Anträge auf Schulbedarf (16 Prozent) und Vereinsangelegenheiten (14 Prozent). Bis Ende Mai sei so eine Gesamtsumme von lediglich 10 000 Euro zusammen gekommen. Amtsleiterin Pfennig macht allerdings klar, dass ab Juni mit deutlich höheren Ausgaben zu rechnen sei. Schließlich würden dann auch rückwirkende Zahlungen bis zum 1. Januar berücksichtigt, deren Anträge derzeit noch in der Warteschleife hingen.
Die Hoffnung der Bundesregierung, dass durch die anteilsmäßige Übernahme der Kosten deutlich mehr Kinder an der Mittagsversorgung teilnehmen als vorher, kann Pfennig zumindest für Nordsachsen vorerst nicht bestätigen. „Ich habe den Eindruck, dass es nur vereinzelt Kinder gibt, die davon partizipieren“, sagt Pfennig. Vielmehr sei es so, dass all jene, die bereits vorher an der Mittagsversorgung teilnahmen – egal ob Leistungsempfänger oder nicht – dies auch weiterhin tun.