15. März 2011 Sebastian Stöber (Torgauer Zeitung)

Ärger durch die Hintertür?

Nordsachsen (TZ). Der Kreisumlage-Kompromiss ist in Nordsachsen weitgehend mit Erleichterung zur Kenntnis genommen worden. Statt auf 33,8 soll die Umlage nun „nur“ von 29,75 auf 31,5 Prozent steigen. Es gibt allerdings auch kritische Stimmen. So wird befürchtet, dass die vom Bund übernommenen Sozialkosten, die den Kompromiss möglich gemacht haben, durch die Hintertür wieder beim Kreis landen.

„Die Erhöhung der Kreisumlage auf 31,5 Prozent ist für Torgau sicherlich nicht leicht zu schultern! Wir haben aber bereits im vergangenen Jahr gesagt, dass Torgau diesen Kompromiss mit tragen würde. Diese Zahl ist die absolute Schmerzgrenze für unsere Stadt“, schätzte Torgaus Oberbürgermeisterin Andrea Staude die neue Entwicklung ein. Für den Beilroder Haushalt eröffnen sich nun neue Perspektiven. Das Papier war bereits auf die Ausgaben für eine höhere Umlage ausgerichtet. Mit diesem Puffer könne man nun arbeiten, so Amtsverweserin Heike Schmidt. Eng wäre es für die Gemeinde Mockrehna geworden. Bürgermeister Peter Klepel tritt dennoch auf die Euphorie-Bremse: „Auch der Schritt von 29,75 auf 31,5 ist eine Erhöhung.“ Gleichwohl sei ihm und seiner Kämmerin ein Stein vom Herzen gefallen, so Klepel. Möglich war der Haushaltsausgleich trotz niedrigerer Kreisumlage durch Umschichtungen von Bundesmitteln im Sozialhilfebereich. So übernimmt Berlin unter anderem bis 2014 schrittweise die kompletten Kosten für die Grundsicherung im Alter. Die wird dann gezahlt, wenn Ruheständler ihren Lebensunterhalt nicht komplett selbst bestreiten können.

Kritiker bemängeln hier allerdings eine reine Brutto-Rechnung, da die zusätzlichen Kreis-Mittel nun den Arbeitsagenturen und Jobcentern fehlten. Dort könnten nun weniger Menschen in Arbeit gebracht werden, die den Kreis wiederum als Empfänger von Wohngeld belasten würden, befüchten sie. In Kreisen der Bundesagentur für Arbeit ist man sich allerdings recht sicher, dass dieser Effekt nicht eintritt. Die angesprochenen Mittelkürzungen würden sich kaum auf den Bereich der Fördermaßnahmen auswirken, die aus der Erfahrung heraus zur direkten Beschäftigungsaufnahme führen. Stattdessen seien beispielsweise die sogenannten Ein-Euro-Jobs betroffen. Wer einen solchen ausübe, beziehe währenddessen ohnehin Sozialleistungen und tue das auch, wenn er den Job nicht mehr ausübe.