Delitzsch. Das Landratsamt Nordsachsen hat einen Kostenbescheid über 24 800 Euro, den die Behörde dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Sachsen zustellte, gestern mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das sagte Landrat Michael Czupalla (CDU) im Gespräch mit der Kreiszeitung. Seine Behörde hatte diesen unter Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes erstellt, wonach die Kosten in Höhe des 1,5-fachen des Bescheids zur Genehmigung der Schweinemastanlage in Klitzschen erhoben wurden (wir berichteten). Allerdings hätte der Bescheid nach dem Verwaltungskostengesetz erstellt werden müssen, weil der BUND im Verfahren als nicht unmittelbar Beteiligter gilt, sondern als sogenannter "Dritter". Danach liegt die gesetzliche Obergrenze der Kosten bei 5000 Euro. Der BUND muss jetzt lediglich 3967 Euro zahlen.
"Wir haben diese Rechtsfrage, die bislang noch nicht von einem Verwaltungsgericht entschieden wurde, anwaltlich prüfen lassen", erläuterte Dezernent Ulrich Fiedler. "Das Ergebnis ist - auch in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung der Landesdirektion -, dass die Kosten innerhalb des gesetzlichen Rahmens festgesetzt werden müssen." Im Klartext: Mehr als 5000 Euro hätte der Umweltverband niemals zahlen müssen. Der Bescheid des Landratsamtes basierte auf einer falschen Rechtsauffassung.
Czupalla hat gestern den BUND-Vorsitzenden Hans-Udo Weiland persönlich davon in Kenntnis gesetzt. Weiland bestätigte gegenüber der Kreiszeitung das Telefonat. Der Landrat, dem er zuvor Untätigkeit vorwarf, weil der Widerspruch laut BUND-Chef über sieben Monate unbearbeitet blieb, sei ihm freundlich gegenüber aufgetreten und habe ihn zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Zum Vorwurf der Untätigkeit sagte Czupalla: "Wir haben hier nicht geschlafen, das will ich klar und deutlich sagen. Wir haben intensiv geprüft." Die Kreisbehörde will nunmehr die 20 000 Euro schnellstmöglich dem BUND zurücküberweisen, der zunächst unter Vorbehalt die Summe bezahlte.
Ungeachtet dessen gibt sich Weiland angesichts der 3967 Euro, die nach wie vor zu Buche stehen, nicht zufrieden und will "gegen diesen erneut fehlerhaften Kostenbescheid" Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig einreichen.