19. Februar 2011 Gabi Liebegall (Leipziger Volkszeitung)

BundesElterngeld - Weniger Elterngeld für Familien

Kürzungen des Bundes werden jetzt umgesetzt / Einkommenseinbußen liegen bei monatlich 10 bis 50 Euro

Kreisgebiet. Was den 300 Familien in Nordsachsen Ende des vergangenen Jahres per Brief zur Kenntnis gegeben wurde, bekommen sie seit Anfang Januar zu spüren: Der Gesetzgeber hat beschlossen, aus Spargründen das Bundeselterngeld (BEEG) ab 1. Januar 2011 zu kürzen.

Eine Betroffene ist Jenny Teuber (31) aus Mügeln. Sie ist froh, gerade so knapp über den 1200 Euro netto zu liegen. "Bei mir sind es nur 0,8 Prozent. Das sind etwa zehn Euro beim Bundeselterngeld und ist noch verkraftbar", sagte die verheiratete Mutter zweier Kinder. Sie weiß aber auch, dass es andere Familien härter trifft. "Wenn das zwischen 20 und 50 Euro sind, die nicht mehr zur Verfügung stehen, dann bedeutet das zum Beispiel ein Windelpaket weniger. Das kostet durchschnittlich 25 Euro." Die gleichaltrige Freundin von Jenny Teuber müsse auf 30 Euro verzichten. "Natürlich sind Kürzungen nicht schön, aber so lange man das noch verkraften kann, geht es immer noch", so die junge Mutter gegenüber dieser Zeitung.Ursula Reinicke, Mitarbeiterin des Jugendamtes, Sachgebiet Eltern- und Erziehungsgeld beim Landratsamt Nordsachsen, erklärte auf Anfrage, dass das Bundeselterngeld ab einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von 1200 Euro von 67 Prozent auf 65 Prozent gekürzt wird. "Das macht zwischen 20 und 50 Euro aus", sagt die Fachfrau. "Zu den gesetzlichen Änderungen gehört auch, dass das Mindestelterngeld bei Hartz-IV-Empfängern oder Leistungen wie dem Kindergeldzuschlag angerechnet wird." Es habe auch schon Widersprüche gegeben, die an die Fachaufsicht, den Kommunalen Sozialverband Chemnitz zur Entscheidung weitergeleitet worden sind und werden. Letztendlich könnten betroffene Eltern auch klagen. "Bis Januar war das Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich beziehungsweise bei Verlängerungsoption 150 Euro monatlich anrechnungsfrei auf die Leistungen der Grundsicherung. Seit Januar wird das Elterngeld vollständig als Einkommen berücksichtigt", bestätigt Volkmar Beier, Sprecher der Arbeitsagentur. Der Gesetzgeber lasse auch Ausnahmen zu. Seien Eltern vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig gewesen, erhielten sie einen Elterngeldfreibetrag von bis zu 300 Euro, der anrechnungsfrei bleibe. "Wird Arbeitslosengeld II während des Elterngeldbezuges beantragt, muss zwingend der vollständige Elterngeldbescheid vorgelegt werden."

Beier verweist auf eine Aussage der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen: "Es wird natürlich nicht gestrichen. Dass es statt 67 künftig 65 Prozent des letzten Einkommens geben soll, ist verkraftbar. Entscheidend ist, dass die Struktur des Elterngeldes und der Vätermonate erhalten bleibt."

"Die meisten jungen Eltern sind nicht auf Rosen gebettet. Dass bei Hartz-IV-Empfängern künftig das Elterngeld verrechnet wird, ist ohne Zweifel hart, darf aber auch nicht isoliert gesehen werden. Elterngeld hat den Sinn, die Einkommenslücke zu überbrücken, wenn Eltern sich im Beruf für das Kind eine Auszeit nehmen. Wenn jemand langzeitarbeitslos ist, sorgt der Staat für den Lebensunterhalt, ebenso für den des Kindes. Das Elterngeld fällt nun weg, aber dafür investieren wir an anderer Stelle in die Bildung bedürftiger Kinder. Es gibt also mehr Geld, aber besser angelegt", hatte von der Leyen betont.