Kreisgebiet (red). Für Hans-Udo Weiland, den Landesvorsitzenden des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Sachsen, grenzt die von Shell jüngst angebotene Versicherung gegen Schäden durch den Einsatz von E-10-Kraftstoff an Betrug am Verbraucher. Wie solle der Tankkunde den Nachweis erbringen, dass er mindestens 80 Prozent des E-10-Kraftstoffs bei Shell getankt hat? Das könne weder mit Vorlage von Tankbelegen noch mit der Dokumentation der gefahrenen Kilometer schlüssig bewiesen werden. Die Versicherung brauche also im Regelfall nicht zu zahlen. Außerdem endet der Versicherungsschutz nach 18 Monaten. Schäden, die erst danach auftreten, und das werden die Mehrzahl sein, sind nicht mehr gedeckt, schreibt Weiland und weiter: "Wenn die Fachwerkstatt nicht bereit ist, einen durch E 10 verursachten Schaden anzuerkennen dann bleibt dem Verbraucher nur der Weg über ein Sachverständigengutachten, von dem er vorher auch nicht weiß, zu welchem Ergebnis es kommt. Und selbst bei einem für ihn positiven Gutachten muss er damit rechnen, dass Shell weitere Gutachter aufbietet, die das Gegenteil beweisen." Ob es überhaupt gelingen könne, eindeutig E 10 als Verursacher von Schäden nachzuweisen und an welchen Prüfkriterien das festgemacht werden solle, sei völlig offen. Dem Verbraucher werde also mit der Versicherung eine trügerische Sicherheit vorgegaukelt. Er werde verleitet, den E-10-Sprit zu tanken und bekomme mit höchster Wahrscheinlichkeit nichts, wenn sein Motor kaputt geht.