Nordsachsen (TZ). Nach Ansicht von Dr. Michael Friedrich, Vorsitzender der LINKE-Kreistagsfraktion, müsse Landrat Michael Czupalla der zu erwartenden Verfassungsklage der Stadt Leipzig gegen Kürzungspläne des Landes im Kulturbereich beitreten. Problematisch sei die Absicht der sächsischen Landesregierung, die bisher garantierten Zuweisungen von 86,7 Millionen Euro in die Kulturräume durch die zweckentfremdete Finanzierung der Landesbühnen in Radebeul aus diesem Topf aufzuweichen. Dadurch gingen dem Landkreis Nordsachsen und dem Leipziger Land 359 000 Euro im Jahr verloren, hieß es in einer Pressemitteilung.
„Es steht außer Frage, dass diese massiven Kürzungen durch die klammen Kommunen nicht aufgefangen werden können und ebenso wenig eine Erhöhung der Kulturraumumlage für den Landkreis infrage kommt“, betonte Michael Friedrich. In der Konsequenz drohten flächendeckende Kürzungen im Kulturbereich, die Erhöhung von Eintrittspreisen oder schlimmstenfalls Schließungen einzelner Einrichtungen.
Im Haushaltsjahr 2010 stünden dem hiesigen Kulturraum „Leipziger Land“ insgesamt knapp neun Millionen Euro zur Verfügung, wovon 3,7 Millionen Euro von den beiden Landkreisen Nordsachsen und Leipzig sowie 5,3 Millionen Euro vom Freistaat kommen. Nordsachsen zahlt jährlich 1,687 Millionen Euro, was einer Summe von etwa 7,99 Euro pro Kopf entspricht, in diese Kulturkasse ein. Aber dieser Aufwand lohne sich. Da müsse man nicht nur an das bekannte Westsächsische Symphonieorchester denken, sondern auch an ungezählte kleinere Kultureinrichtungen, befand Friedrich abschließend.