11. März 2011 Uwe Gutzeit (Torgauer Zeitung)

Europaweite Ausschreibung im Sinne der Gebührenzahler

Nordsachsen (TZ). In Sachen Abfallwirtschaft streben die Stadt Leipzig, der Landkreis Leipzig und der Landkreis Nordsachsen „ein einheitlich aufgestelltes System“ an. Dies sei nicht zuletzt ein Ergebnis der von der Landesdirektion Leipzig (LDL) initiierten Zusammenarbeit des Oberbürgermeisters und der zwei Landräte im Regionalkonvent, sagte Nordsachsens Landrat Michael Czupalla zur Pressekonferenz anlässlich des Arbeitsbesuches des LDL am Montag in Torgau. Ob dieses „einheitlich aufgestellte System“ auf einen Beitritt des Landkreises Nordsachsen zum Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW-Mitglieder sind bislang die Stadt und der Landkreis Leipzig) hinausläuft, wurde nicht eindeutig beantwortet.

Die Neuordnung der Zweckverbandslandschaft wäre möglich: Am 20. Dezember 2010 gaben die Döbelner Vertreter in der Sitzung des  Abfallverbandes Nordsachsen (AVN) bekannt, dass sie vom Landkreis Mittelsachsen, zu dem Döbeln seit August 2008 gehört, beauftragt wurden, einen Austrittsantrag zu stellen. Der AVN besteht aus den früheren Landkreisen Torgau-Oschatz und Döbeln. Döbeln kann austreten, wenn die Mehrheit der AVN-Verbandsräte zustimmt. Der Kreistag Nordsachsen muss sich am 30. März 2011 dazu positionieren. Wird dem Austritt zugestimmt, was als wahrscheinlich gilt, wäre ein Fortbestand des AVN über den 31. Mai 2013 hinaus hinfällig. Am 31. Mai 2013 nämlich endet der Vertrag des AVN mit der ARGE SITA WEV (Arbeitsgemeinschaft zwischen einem französischen Entsorgungsunternehmen und der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft), die dem AVN bislang Entsorgungssicherheit für die in den Torgau-Oschatzer Haushalten anfallenden Restabfälle zu vernünftigen Preisen bot.

Sollte Döbeln also 2013 aus dem AVN scheiden und sich dieser auflösen, wäre das Gebiet Torgau-Oschatz verbandsfrei, wie derzeit auch noch Delitzsch. Somit bestünde für die A.TO die Möglichkeit, im Auftrag des Landkreises die Behandlung der Restabfallmengen aus Torgau-Oschatz europaweit neu auszuschreiben. Das würde die wirtschaftliche Situation im A.TO-Entsorgungsgebiet Torgau-Oschatz ganz erheblich aufbessern.
Zum Vergleich: Delitzsch zahlt derzeit für die Entsorgung einer Tonne Restmüll in Cröbern 115 Euro netto und hat die höchsten Entsorgungsgebühren Sachsens. Die Mitglieder des ZAW zahlen 162 Euro, der AVN 95 Euro. Angeboten werden derzeit wegen erheblicher Überkapazitäten auf dem Entsorgungsmarkt aber Tonnenpreise zwischen 60 und 70 Euro. Im Sonderkreistag vom 2. März 2011 hat Landrat Michael Czupalla den Kreisräten ausdrücklich bestätigt, dass die Behandlung des Torgau-Oschatzer Restabfalls 2013 öffentlich ausgeschrieben wird. Delitzsch kann übrigens nicht ausschreiben, weil über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung eine Andienungsverpflichtung an den ZAW bis 2025 besteht.

Meint Landrat Czupalla mit dem genannten „einheitlich aufgestellten System“ den Beitritt Nordsachsens zum ZAW, ist die europaweite Ausschreibung auch für Torgau-Oschatz hinfällig, weil abfallverbandsangehörige Landkreise die Abfälle ihrem Abfallverband zu überlassen haben. Dies hätte wiederum zur Folge, dass automatisch die Gebührensatzung des ZAW zur Anwendung kommt – siehe oben: derzeit 162 Euro pro Tonne. Warum könnte man so etwas wollen?
Zur Erklärung ist vielleicht folgender Hintergrund hilfreich: Rund um Leipzig gibt es zahlreiche Abfallbehandlungsanlagen, die zunehmend wirtschaftliche Probleme haben, weil ihre Kapazitäten gegenüber den anfallenden Müllmengen völlig überdimensioniert sind. Eine Andienung des Torgau-Oschatzer Abfalls in der nicht zur Hälfte ausgelasteten, unwirtschaftlich arbeitenden Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage Cröbern (MBA) käme dem ZAW und der LDL mehr als recht. Denn die LDL hat (noch als Regierungspräsidium Leipzig) die total überdimensionierte MBA geprüft und genehmigt. Genauso wie sie Nordsachsen jetzt einen Kredit genehmigte, mit dem dieser in einer sehr komplizierten Haushaltssituation die privaten Anteile an den Kreiswerken Delitzsch aufkaufen und damit das EU-Verfahren gegen den Landkreis Nordsachsen abwenden konnte (TZ berichtete).

Die Kreisräte werden es letztlich in der Hand haben: Ein Beitritt zum ZAW ist freiwillig möglich, aber nicht zwingend. Gemäß Sächsischem Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz sind Landkreise zu einem Beitritt in einen Abfallverband nur dann verpflichtet, wenn die oberste Abfallbehörde (das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft) ein dringendes öffentliches Bedürfnis hierfür feststellt. Und ein solches besteht nur, wenn 1. dadurch die Erfüllung der Entsorgungspflicht erst ermöglicht wird, oder 2. dies zur Sicherstellung der Entsorgung für einzelne oder mehrere Körperschaften erforderlich ist, oder 3. insgesamt die Entsorgung umweltschonender oder wesentlich wirtschaftlicher gestaltet werden kann. Keines der Merkmale liegt für das Gebiet des ehemaligen Landkreises Torgau-Oschatz vor. Demzufolge ist rechtlich ausgeschlossen, dass die oberste Abfallbehörde einen Pflichtbeitritt verfügen kann und wird.