Leipzig/Delitzsch. Die Bärenjagd- affäre um den früheren Geschäftsführer der Technischen Werke Delitzsch (TWD), Lutz Mörtl, geht in eine neue Runde. Gestern musste sich sein langjähriger Kompagnon Andreas Böhme vor dem Amtsgericht Leipzig verantworten. Er hatte einen Strafbefehl wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung gegenüber Mörtl erhalten, sollte eine Geldstrafe in Höhe von 20000 Euro zahlen - und legte dagegen Einspruch ein. Nun zahlt er doch.
Die juristischen Mühlen mahlen langsam, doch sie mahlen. Und manchmal dauert es eben ein Weilchen, bis staatsanwaltschaft- liche Ermittlungen in Strafanträgen münden. Die Geschäftsbeziehung zwischen Lutz Mörtl und Andreas Böhme ist so ein Fall. Die begann laut Aktenlage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden bereits in den Jahren 2001 und 2002 im Zuge der Planungen eines Biomassekraftwerkes im Delitzscher Gewerbegebiet Südwest. Böhme, damals alleiniger Inhaber des Entsorgungsbetriebes BMG, der wiederum zu 100 Prozent an der Recycling- firma SVG beteiligt war, habe sich für das neue Kraftwerk als Altholzlieferant angeboten. Mörtl stieg daraufhin mit den TWD in die BMG GmbH ein. Im April 2002 seien zwei notarielle Verträge unterzeichnet worden, wonach die TWD zum einen eine 49-prozentige Beteiligung an der BMG sowie zum anderen einen ebenso hohen Anteil an der Tochter SVG erwarb. Gesamtkaufpreis: eine Million und 50 Euro, wobei der Löwenanteil - 712000 Euro - für die SVG gezahlt wurde.
Wenig später jedoch, so lautet die Anklageschrift, wollte Böhme den TWD-Einstieg in die SVG wieder rückgängig machen. Er brachte Mörtl zu einem Verzicht und einer Beschränkung auf die BMG-Anteile - ohne den Gesamtkaufpreis entsprechend nach unten zu korrigieren, wie Richter Mathias Winderlich erklärt. Mörtl habe verzichtet, "obwohl klar war, dass dadurch die Einflussmöglichkeiten der TWD auf den wichtigen Holzlieferanten sinken", konstatierte zudem Staatsanwalt Lothar Lehnert.
Im Gegenzug, "als Belohnung", habe Mörtl von der SVG eine Jagdreise nach Russland im Wert von 14780 Euro bezahlt bekommen - "einschließlich Abschussgenehmigung für zwei Braunbären und deren Präparierung". Im Juristendeutsch heißt das: Mörtl sei ein Vorteil gewährt worden, damit dieser eine Diensthandlung in seiner Funktion als TWD-Chef vornimmt. Das ist strafbar als Bestechung.
Andreas Böhme erschien gestern nicht persönlich im Verhandlungssaal, schickte zwei Anwälte. Die verkündeten zunächst, keine Angaben machen zu wollen, baten stattdessen um ein Rechtsgespräch mit Richter und Staatsanwalt im Nebenraum. Nach einer halben Stunde trennte sich die Runde wieder - nach einer schnellen Einigung sah es nicht aus. Denn sechs Zeugen sollten aussagen, um Licht in die Sache zu bringen.
Doch dann, nach der Mittagspause und offenbar reiflicher Überlegung, wendete sich die Situation. "Im Ergebnis der Erörterung der Rechtslage und der Gesichtspunkte, wie sich das Verfahren rein nach Aktenlage darstellt", rege das Gericht an, das Verfahren gegen Auflage einzustellen, sagte Richter Winderlich. Nach seiner Auffassung könne zwar eine Verurteilung wegen des Verdachts der Untreue beziehungsweise der Vorteilsgewährung erfolgen, doch die Zeit des fraglichen Geschehens liege lange zurück und Böhme sei bislang anderweitig nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Die Staatsanwaltschaft ließ sich darauf ein, stellte den Antrag auf Einstellung, und auch Böhmes Verteidiger nickten zustimmend.
Die Auflage entspricht dem Strafbefehl: eine Geldstrafe in Höhe von 20000 Euro. Die soll binnen der nächsten sechs Monate gemeinnützigen Einrichtungen im Raum Delitzsch zugute kommen. "Das Gericht wird entsprechende Einrichtungen mit Kontonummern benennen", so der Richter. Wobei auf Wunsch der Staatsanwaltschaft das Augenmerk auf die Kinder- und Jugendarbeit gelegt wird. Darüber hinaus muss Böhme seine Ausgaben für den Rechtsstreit, wie etwa Anwaltsgebühren, tragen. Die Kosten des Verfahrens an sich belastet hingegen die Staatskasse.
Und das Thema Mörtl & Co. ist damit juristisch noch längst nicht ausgefochten. Auch der Ex-TWD-Chef selbst wird Justitia noch einmal beschäftigen. Der Termin am Landgericht Leipzig steht allerdings noch nicht fest.
Mörtl hatte im Übrigen 2005 im Interview mit der Kreiszeitung zu Protokoll gegeben, die kritisierte Russland-Reise habe der Knüpfung von Geschäftskontakten gedient, um für das Biomassekraftwerk Altholz zu besorgen. Da seien gemeinsame Jagdausflüge allgemein üblich.
Mathias Winderlich: Das Gericht wird entsprechende Einrichtungen mit Kontonummer benennen.