18. Februar 2011 Sebastian Stöber (Torgauer Zeitung)

Hartz IV bremst Zensus aus

Torgau/Oschatz (TZ/seb). Fieberhaft sucht die Torgauer Erhebungsstelle derzeit Interviewer für die im Mai beginnende Volkszählung Zensus 2011. Erschwerend komme bei der Suche hinzu, so Erhebungsstellen-Leiter Stefan Plaszkorski, dass etliche Leistungsbezieher von Hartz IV ihr Engagement zurückgezogen hätten, nachdem klar war, dass sich nur ein Teil der Aufwandsentschädigung im Portemonnaie bemerkbar machen würde.

Laut Volkmar Beier, Pressesprecher des Jobcenters Nordsachsen, das für die Auszahlung der Hartz-IV-Leistungen zuständig ist, sind das maximal 179,50 Euro. Das entspricht dem halben Hartz-IV-Regelsatz. Bleiben die Interviewer in diesem monatlichen Rahmen, wird ihr Hartz-IV-Bezug von Gesetzes wegen keiner zusätzlichen Prüfung unterzogen. Wird diese Richtgröße jedoch von den Interviewern überschritten, prüft das Jobcenter, ob neben dieser Einnahme der volle Arbeitslosengeld-II-Bezug gerechtfertigt ist oder das Arbeitslosengeld entsprechend gekürzt wird.

Der Hintergrund ist folgender: Durch ihre Tätigkeit erzielen Interviewer sogenannte zweckbestimmte Einnahmen. Zwar werden diese grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, „bei der Aufwandsentschädigung für Erhebungsbeauftragte für den Zensus 2011 handelt es sich aber um Einnahmen im Sinne von Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen“, so der Pressesprecher. Die Folge: Für diese Einnahmen liegt nur eine Zweckbestimmung im Rahmen des tatsächlichen Aufwandes vor. Damit könnten die Interviewer lediglich Kosten wie Dienstfahrten geltend machen, der übrige Verdienst würde voll auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet.