3. November 2010 Torgauer Zeitung

"InnoPrämie" steht jetzt bereit

Nordsachsen (TZ). Der Freistaat Sachsen unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen ab sofort noch stärker bei ihren Bemühungen um Produkte auf höchstem technischen Niveau, heißt es in einer Information der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Nordsachsen. „InnoPrämie“ heißt ein neues Innovationsförderprogramm, mit dem die Sächsische Staatsregierung auf Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zukünftig diese Betriebe ermuntern will, mehr in Forschung und Entwicklung zu investieren.

„Mit der Innovationsprämie soll kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet von Forschung und Entwicklung in den Unternehmen voranzubringen“, erläutert Sachsens Wissenschaftsministerin Sabine von Schorlemer. „Ziel ist aber auch, dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihr technologisches Wissen und ihre Forschungs- und Entwicklungskompetenzen noch besser in Sachsen zur Geltung bringen.“

Die „InnoPrämie“ ermöglicht eine Förderung von F&E-Vorhaben bis zu einem Anteil von 50 Prozent, insgesamt bis zu einem Betrag von 10 000 Euro pro Jahr und Unternehmen. Sie soll den Unternehmen zu ersten Innovationssprüngen verhelfen und einen permanenten Innovationsprozess anstoßen. Potenziale für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer in den Unternehmen sollen identifiziert und ausgebaut sowie ihnen das gesamte Instrumentarium der Technologieförderung von Bund und Land näher gebracht werden.
Mit der Förderung sollen, so Schorlemer, kleine und mittlere Unternehmen wissenschaftliche Einstiegsarbeiten und technische Unterstützung im Vorfeld der Entwicklung von Produkten oder Verfahren einkaufen und entsprechende Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Dazu zählen beispielsweise Machbarkeits- und Werkstoffstudien, Produkttests, Konstruktions- und Laborleistungen sowie auch der Know-how-Erwerb selbst. Förderfähig sind dabei nur Leistungen aus externer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, die durch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder entsprechende Unternehmen erbracht werden. Dabei können nationale oder internationale Anbieter in Anspruch genommen werden.

Dem Förderprogramm liegt ein schlankes Antragsverfahren zugrunde, so das Wissenschaftsministerium. Die sächsische „InnoPrämie“ ergänzt die Innovationsgutscheine des Bundes zur Förderung von Innovationsmanagement. Antrags- und Bewilligungsstelle für die „InnoPrämie“ ist die Sächsische Aufbaubank, elektronisches Antragsformular unter www.sab.sachsen.de.