9. Juni 2011 Leipziger Volkszeitung

Interview - "Auf die Genehmigung besteht ein Rechtsanspruch"

Landrat Michael Czupalla und Dezernent Ulrich Fiedler äußern sich zu den Verfahren für neue industrielle Tierproduktionsbetriebe

Kreisgebiet. Erst jüngst genehmigte Schweinemastanlagen in Krippehna, Gemeinde Zschepplin, und in Klitzschen, Gemeinde Mockrehna; Verfahren, die darauf ebenfalls in absehbarer Zeit abzielen, in Wellaune, Ortsteil von Bad Düben, sowie für eine Hennenaufzucht in Pristäblich, Gemeinde Laußig. - Die zahlreichen Gegner solcher Investitionen laufen seit Monaten Sturm und die Genehmigungsbehörde, das Landratsamt, muss sich teils deftige Vorwürfe gefallen lassen. Einige Fragen, die in jüngster Zeit zu dieser Problematik immer wieder zu hören waren, reichten wir an Landrat Michael Czupalla (CDU) sowie seinen Vize Ulrich Fiedler (SPD), der Dezernent des für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens zuständigen Umweltamtes ist, weiter.
Frage: In jüngster Zeit fällt auf, dass Investoren in Nordsachsen, vor allem im Bereich der Dübener Heide, verstärkt in industrielle Tierproduktionsanlagen investieren wollen. Worauf führen Sie das zurück?
Michael Czupalla: Die Beweggründe für sein unternehmerisches Denken und Handeln kann abschließend nur der Investor beantworten. In der Regel ist jedoch die Frage der Standortwahl bei einer Investition eine der zentral- sten und oftmals auch eine der schwierigsten, die der Investor zu beantworten hat. Im Antragsverfahren spielen diese Beweggründe keine Rolle.
Was sagen Sie zu Vorwürfen, das Landratsamt hätte sich rechtswidrig über Argumente, die von verschiedenen Gegnern im Verlaufe der Genehmigungsverfahren vorgebracht wurden, hinweg gesetzt?
Ulrich Fiedler: Das Landratsamt Nordsachsen hat alle Einwendungen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen sind, im Genehmigungsverfahren geprüft und dabei die relevanten gesetzlichen Grundlagen berücksichtigt.
Michael Czupalla: Gegen die Behauptung, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten rechtswidrig gehandelt, verwahre ich mich. Es wurde nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet und eine darauf basierende Entscheidung getroffen.
Wie rechtfertigen Sie die Genehmigung einer Schweinemastanlage in der Gemeinde Zschepplin? Warum hat es relativ lange gedauert, bis sie genehmigt wurde?
Ulrich Fiedler: Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist sehr anspruchsvoll, weil darin sämtliche Umweltauswirkungen einer Anlage berücksichtigt und gewürdigt werden müssen. Auf die Genehmigung besteht ein Rechtsanspruch. Sie ist zu erteilen, wenn a) die Erfüllung der Pflichten aus den Spezialbestimmungen des BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetzes, d. Red.) sichergestellt ist, b) die Belange des Arbeitsschutzes gewahrt sind und c) andere öffentliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die öffentlichen Vorschriften können verschiedenen Rechtsgebieten angehören. Brandschutz, Abwehr von Gesundheitsgefahren, wasser-, planungs-, verkehrsrechtliche Bestimmungen, Regelungen des Natur- und Landschaftschutzes oder Bestimmungen aus dem Abfall- oder Bauordnungsrecht sind hier zu nennen.
Durch die Verwaltungs- und Funktionalreform im August 2008 kam es zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren. Die Anlage ging in die Zuständigkeit des Landratsamtes Nordsachsen im August 2008 über. Es ist unsere Pflicht und unser Anspruch, ein solches Genehmigungsverfahren mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Am Ende muss eine Entscheidung stehen.
Die Gemeinderäte von Zschepplin und Bad Düben haben in punkto Schweinemastanlagen das gemeindliche Einvernehmen in beiden Fällen nicht erteilt. Trotzdem wird dieses vom Landkreis ersetzt. Die Bürger fühlen sich übergangen und sagen, dass das mit Demokratie wenig zu tun hat. Nimmt der Landkreis die Ängste und Sorgen der Menschen nicht ernst genug?
Auch in dieser Frage gibt das Gesetz klare Vorgaben. Nach Paragraf 36, Absatz 2, Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB, die Red.) darf das Einvernehmen der Gemeinde nur aus den sich aus den Paragrafen 31, 33, 34, 35 BauGB ergebenden Gründen versagt werden. Dabei sind maßgeblich für die Beurteilung die bauplanungsrechtlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Einvernehmensversagung.
Die von der Gemeinde dargelegten Gründe beziehen sich auf Tatsachen, die zur Begründung der Versagung des Einvernehmens nicht greifen. Uns blieb nur, dieses zu ersetzen.
Die Stadt Bad Düben befürchtet mit der geplanten Junghennen-Aufzuchtanlage in Pristäblich und der Erweiterung der Schweinemast in Wellaune einen Imageschaden als Kurstadt, die ein ökologisches Leitbild entwickelt hat. Moorheilbad und Mastanlagen passen nicht zusammen, würden Gäste abschrecken. Was mühselig aufgebaut wurde, könnten solche Intensivlandwirtschaften mit einem Mal wieder einreißen. Sind das nicht überzeugende Argumente genug, um als Landkreisbehörde Investitionen dieser Art zu verhindern?
Das Landratsamt hat die Antragsunterlagen daraufhin zu prüfen, ob die einschlägigen Gesetze und technischen Regeln eingehalten werden.
Wie profitiert Ihrer Meinung nach Nordsachsen von solchen Investitionsvorhaben und welche Strategie verfolgt der Landkreis hinsichtlich der wirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Entwicklung für Bad Düben und den Naturpark Dübener Heide?
Michael Czupalla: Die Strategie des Landkreises, gerade die Region Bad Düben und die Dübener Heide betreffend, kann mit vielen Beispielen aus den vergangenen Jahren belegt werden. Die Kurstadt hat eine große Bedeutung für den Landkreis und die Region. Ohne das Engagement des Landkreises, der Stadt und vieler anderer Akteure stände die Stadt heute nicht dort, wo sie steht. Der Bau des Heide Spa, der Bau des Hotels und der damit einhergehende Erhalt des Kur-Status waren wichtige Meilensteine für die aus meiner Sicht hervorragende Entwicklung der Kurstadt. Doch daraus kann kein Automatismus zur Ablehnung der BImsch-Genehmigung abgeleitet werden. Hier hat das Landratsamt keinerlei Spielräume und ich bin zur Genehmigung verpflichtet.
Die Stadt Bad Düben befürchtet mit der geplanten Aufzuchtanlage für Junghennen in Pristäblich eine enorme Geruchsbelästigung, weil der Kot auf die Felder ausgebracht werden soll. Ebenso wird eine Verunreinigung des Grundwassers befürchtet - und das, obwohl Bad Düben überwiegend in Trinkwasserschutzzone III liegt. Sind die Bedenken denn nicht gerechtfertigt? Sind zudem ausreichend Kräfte vorhanden, um zu kontrollieren, dass die Auflagen der Gülle-Entsorgung auch wirklich eingehalten werden?
Ulrich Fiedler: Der anfallende Hühnerkot sowie das Reinigungswasser sollen als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Nutzflächen der Heideland Agrar GmbH aufgebracht werden. Die Vorgehensweise hierfür wird durch das Düngegesetz, die Düngeverordnung sowie die Düngemittelverordnung bestimmt. Bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist nicht von einer Gefährdung von Schutzgütern auszugehen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist durch die zuständige Landwirtschaftsbehörde, und zwar das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu prüfen.
Wie geht es mit dem Verfahren Hennenaufzuchtanlage und der Schweinemast in Wellaune weiter? Wie ist jeweils der aktuelle Stand?
Im Genehmigungsverfahren nach Paragraf 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Aufzucht von Junghennen am Standort Laußig fand die Erörterung aller rechtzeitig erhobenen Einwendungen am Dienstag statt. Dieser Termin diente dazu, die Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Sind alle Umstände ermittelt, die für die Beurteilung des Antrags wichtig sind, hat die Genehmigungsbehörde unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Im Baugenehmigungsverfahren zur Änderung der Schweinemastanlage Wellaune liegen die Stellungnahmen der beteiligten Behörden vor. Das Einvernehmen der Gemeinde Bad Düben wurde versagt. Derzeit wird geprüft, ob das Einvernehmen rechtswidrig versagt wurde.
Die Gemeinde Zschepplin führt neben dem Schutz des Bodens und des Grundwassers sowie der Erhaltung von Wohn- und Lebensqualität außerdem die unzureichende verkehrstechnische Erschließung des Umfeldes der Schweinemastanlage bei Krippehna sowie die Ausstattung der Feuerwehr ins Feld, die im Havariefall den Anforderungen nicht gewachsen wäre. Wie beurteilen Sie diese Argumente? Wer zahlt für den erforderlichen Ausbau der Straße Zschepplin-Krippehna?
Im Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde unter anderem geprüft, ob die verkehrsmäßige Erschließung gesichert ist. Bei der Ortsverbindungsstraße Krippehna-Zschepplin handelt es sich um eine öffentliche Straße. Diese Straße ist für jeglichen öffentlichen Verkehr gewidmet. Eine Widmungsbeschränkung liegt nicht vor.
Für die Instandhaltung beziehungsweise Instandsetzung der Straßen, unabhängig einer geplanten Nutzung, ist immer der zuständige Baulastträger verantwortlich. Dies ist in diesem Fall die Gemeinde Zschepplin. Die Prüfung des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes ergab schließlich, dass keine Bedenken bestehen bei der Erfüllung der im Genehmigungsbescheid benannten Nebenbestimmungen.
Selbst wenn Sie es wollten: Hat das Landratsamt Möglichkeiten, solche Investitionen zu verhindern? Gibt es einen Ermessensspielraum? Und was würde passieren, wenn sie die genannten Investitionen ablehnen?
Michael Czupalla: Das Landratsamt Nordsachsen hat keinen Spielraum, solche Investitionen zu verhindern aus der Sicht des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, wenn, wie bereits benannt, alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist die Genehmigung zu erteilen.
Ob Befürworter oder Gegner, grundsätzlich besteht für jedermann die Möglichkeit, gegen erlassene Bescheide Rechtsmittel einzulegen. Dabei handelt es sich um die Widerspruchsmöglichkeit sowie den Weg vor die Gerichte. Das sind die Spielregeln in einer Demokratie und daran gilt es sich zu halten.
Mit welchen Gebühren muss der Bürger rechnen, wenn er gegen einen solchen Genehmigungsbescheid in Widerspruch geht?
Ulrich Fiedler: Es ist grundsätzlich als erstes zu prüfen, ob ein Beteiligter des Verfahrens oder ein Anderer Widerspruch einlegt. Dies ist für die Höhe der festzusetzenden Gebühr ausschlaggebend. Oft ist der Bürger nicht am Verfahren beteiligt.
Grundsätzlich sagt das Verwaltungskostengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsVwKG, d. Red) aus, dass die für das Rechtsbehelfsverfahren festzusetzende Gebühr - auch Rechtsbehelfsgebühr genannt - das Eineinhalbfache der vollen für die Amtshandlung festzusetzenden Verwaltungsgebühr beträgt.
Diese Gebühr kann, und das ist bei Widersprüchen von Bürgern oft so, verringert werden, wenn nur eine teilweise Anfechtung vorliegt.
Grundsätzlich sind wir jedoch verpflichtet, den tatsächlich aufgebrachten Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen, da uns als Verwaltung das Kostendeckungsprinzip gesetzlich vorgeschrieben ist.
Es muss deshalb jeder Einspruch individuell bewertet werden, da der Arbeitsaufwand für die Verwaltung ebenfalls variiert.
Bei einem erforderlichen Arbeitsaufwand von zwei Stunden können für den Bürger beispielsweise etwa 130 Euro fällig werden.
Die Menschen machen sich Sorgen, industrielle Fleischproduktion birgt auch Risiken. Sollte so weitergemacht werden wie bisher, obwohl wir nicht verhungern würden, wenn Nordsachsen weniger Investitionen dieser Art hätte?
Michael Czupalla: Dies ist eine Frage, die mit dem Verfahren nichts zu tun hat und deshalb für Genehmigung oder Nichtgenehmigung eines Antrages völlig irrelevant ist.
Ich will trotzdem versuchen, darauf eine Antwort zu geben, denn ich glaube, dass die Ursachen für diese genannten Entwicklungen an falscher Stelle gesucht werden. Rein wirtschaftlich betrachtet muss eindeutig gesagt werden, dass wir, die Verbraucher, mit unserem Kaufverhalten die Macht haben und wirtschaftliche Entwicklungen entscheidend mitbestimmen können. Produkte, die keinen Käufer finden, werden automatisch vom Markt verschwinden. Doch solange - ich will es an ein paar Beispielen erklären - das Stück Butter im Supermarkt für 90 Cent verkauft wird, das Kilo Schweinefleisch am liebsten nur vier Euro kosten soll und der gebratene Broiler für gerade einmal 2,50 Euro verkauft wird, kann man nicht erwarten, dass sich etwas grundlegend ändert.
Die Produzenten stehen unter erheblichem Kostendruck und müssen sich den Marktgegebenheiten anpassen. Ich selbst versuche bewusst einzukaufen, schaue dabei schon genau auf das Etikett und nicht zuletzt greife ich auch gern auf Produkte aus der Region zurück. Ich vertraue unseren Landwirten. Die Produkte aus der Region sind hervorragend.
Wie stehen Sie persönlich zum Tierschutz und zu den Kosten, die im Gesundheitswesen auch durch falsche Ernährung verursacht werden?
Tierschutz ist eine wichtige Aufgabe unserer Gesellschaft. Doch es gilt zu unterscheiden zwischen Tierrechten und Tierschutz. Unter Tierschutz verstehe ich, Tieren ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von unnötigen Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen. Dies ist im Übrigen auch ein entscheidender Aspekt bei der Prüfung eines solchen Antrages nach BImschG. Der Schwerpunkt sollte auf der sach- und artgerechten Haltung und Nutzung von Tieren durch den Menschen beziehungsweise auf dem sach- und artgerechten Umgang mit Tieren liegen. Und ich glaube sagen zu können, dass es in kaum einem Land dieser Erde solch ausgefeilte und umfassende rechtlichen Regelungen im Tierschutzrecht gibt wie bei uns. Diese sind, ich wiederhole mich, absolute Grundlage für die Durchführung eines BImschG-Verfahrens.
Was die Kosten für unser Gesundheitswesen durch falsche Ernährung betrifft, da habe ich keinen genauen Überblick und ich meine, dass es selbst für Experten schwierig ist, dies zu beziffern. Ich selbst jedenfalls versuche mich ausgewogen und möglichst gesund zu ernähren.
Interview: Karin Rieck/ Nico Fliegner