4. April 2011 Hagen Rosner (Leipziger Volkszeitung)

Kostenbefreiung gestrichen

Kreistag beschließt Schülerbeförderungskosten

Kreisgebiet. Der nordsächsische Kreistag hat auf seiner jüngsten Sitzung die Satzung über die notwendigen Schülerbeförderungskosten neu gefasst. Die Satzung sieht nun keine Ermäßigungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II vor. Bisher hatte der Kreis bedürftigen Familien unter die Arme gegriffen und den Eigenanteil ermäßigt oder ganz erlassen.
Künftig gibt es strenge Regeln bei der Eigenanteilspflicht der Eltern für die Schülerbeförderung. Doch auf Unterstützung müssen sie trotzdem nicht verzichten, denn das neue Bundespaket zur Bildung und sozialen Teilhabe von Kindern aus bedürftigen Familien schafft Ausgleich. Die Eltern können sich den entrichteten Eigenanteil aus dem Bundespaket zurückholen.
Den am Mittwoch beschlossenen Vorschlag hatte die Kreisverwaltung gemeinsam mit einer interfraktionellen Arbeitsgruppe erstellt. Doch der Beschluss stand auf der Kippe. Sowohl Linkspartei als auch SPD wollten der Satzung nicht zustimmen, da sie noch Klärungsbedarf bei Teilfragen sahen. "Die Zeit drängt, im Junikreistag kommt der Beschluss zu spät, weil der Kartenverkauf für das neue Schuljahr bald beginnen soll", bekräftigte Landrat Michael Czupalla (CDU). Er fügte hinzu: "Da das Bundespaket rückwirkend gültig ist, verzichtet der Landkreis jetzt schon auf Geld". Nach einer Auszeit konnten sich die Kreisräte noch einmal verständigen. Bei der Abstimmung fand die Satzung dann die Mehrheit. Durch die Verschiebung der Ermäßigungskosten vom Landkreis auf den Bund hofft Nordsachsen, jährlich eine Summe von rund 120000 Euro einsparen zu können. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass trotz dieser Regelung der Landkreis Nordsachsen weiterhin rund 80 Prozent der Schülerbeförderungskosten trägt. Der Kreistagsbeschluss wurde mit einer Option getroffen. Sollte es Änderungen beim Bundespaket für soziale Teilhabe geben, müsse auch die Satzung angepasst werden.