Kreisgebiet (red). Der Sächsische Landtag wird noch in diesem Monat das Kulturraumgesetz beraten. Der erste Entwurf sah eine geänderte Verteilung der Zuweisungen der Landesmittel in Höhe von 86,7 Millionen Euro vor. Danach sollten nur noch 77,6 Millionen Euro ausgereicht werden. Die Landesbühnen Sachsen ist mit sieben Millionen Euro bedacht (wir berichteten). In ihrer Stellungnahme haben sich die Landkreise Nordsachsen und Leipzig gegen diese Änderungen ausgesprochen. Die Einwendungen und Vorschläge des Sächsischen Landkreistages sowie der Kulturfachverbände und Kulturträger haben bewirkt, dass die Kürzungen geringer ausfallen. Damit sollen den Kulturräumen nunmehr 82 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Der Konvent des Kulturraumes Leipziger Raum wird heute eine Förderliste beschließen, die den Weiterbestand aller bisher geförderten Einrichtungen und Projekte und damit die Erhaltung der kulturellen Grundstruktur des Kulturraumes sichert.