Laußig. Der Schulzweckverband Mulde-Ost, den die Gemeinden Laußig und Doberschütz bilden, hat die Januar-Beschlüsse des Laußiger Gemeinderates zum Auslaufen der Grundschule in Laußig bestätigt. Diese seien nunmehr an das Sächsische Kultusministerium zur Prüfung und letztlich Genehmigung weitergereicht worden, teilte der Laußiger Bürgermeister Lothar Schneider (parteilos) gestern auf Anfrage dieser Zeitung mit. Sobald es Reaktionen seitens Kultus gebe, solle der weitere Fahrplan mit den Beteiligten vor Ort, sprich den Lehrern und Elternvertretern, abgesprochen werden. Damit die Grundschule in Laußig bis 2013 erhalten werden kann, müssen bereits in diesem Jahr die erforderlichen Mindestschülerzahlen erreicht werden. Laut Schneider gebe es bislang für die Grundschule Laußig 17 Erstklässler, für Authausen 19. Damit sei die Mindestzahl von 15 Kindern gegeben.
"Wichtig ist, dass es auch bei den Anmeldungen bleibt und Eltern nicht, wenn es dann so weit ist, kurzfristig abspringen", erklärte der Bürgermeister. Erst dann würde das Gesamtkonzept aufgehen. Und das bedeutet auch, dass der Schulstandort Laußig als solcher erhalten bleiben würde, nur eben nicht in staatlicher Regie. Schneider soll laut Beschluss im Gemeinderat nach Vereinen oder anderen Institutionen suchen, die möglicherweise eine freie Schule in Laußig etablieren wollen, die dann wiederum Kinder aus einem größeren Umfeld anzieht. Die Evangelische Grundschule in Bad Düben macht dies bereits erfolgreich vor. Gestern wurde bekannt, dass der Bad Dübener Stadtrat am 24. März einen Grundsatzbeschluss zur Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden im Bereich Grundschulen auf der Tagesordnung hat. Auch dabei spielen Laußig und Authausen eine Rolle.
Unterdessen sieht sich der Bürgermeister auch auf der Zielgeraden, was die 136 000 Euro der Sächsischen Aufbaubank (SAB) angeht, die zuletzt im Raum standen. Die SAB wollte die Gelder, die für eine Schule bestimmt gewesen waren, zurück haben, weil unklar war, welche der beiden Dorfschulen Zukunft hat. Da Authausen nunmehr per Ratsbeschluss als gesichert gilt, solle das Geld letztlich in dieses Objekt zur Modernisierung fließen.