Nordsachsen (TZ/seb). Der DGB hat Alarm geschlagen: Billiglöhne ruinierten die nordsächsischen Haushalte, hieß es unlängst in einer Pressemitteilung. Weil mehr als 3000 Menschen neben ihrem Job auf zusätzliche Hartz-IV-Leistungen angewiesen seien, habe der Landkreis zuletzt rund vier Millionen Euro für Unterkunftskosten zahlen müssen. Derzeit sei Nordsachsen im Schnitt mit gut 350 000 Euro pro Monat dabei. Die TZ sprach mit Sozialdezernent Günter Sirrenberg über diese Zahlen.
TZ: Polemisiert der DGB auf Kosten des Landkreises?
Günter Sirrenberg: Prinzipiell kann der Landkreis Nordsachsen die Zahlen des Deutschen Gewerkschaftsbundes bestätigen. Jedoch liegen nach unseren überschlägigen Berechnungen die durchschnittlichen monatlichen Kosten der Unterkunft – kurz KdU – über dem Betrag des DGB.
Noch höher?
Für die Höhe der Kosten der Unterkunft und Heizung für Hartz IV-Empfänger, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, kann die Höhe der Unterkunftskosten nur geschätzt werden. Zu einer Überschlagsrechnung kann man die durchschnittlichen Werte aller Bezieher heranziehen, die aber sicherlich etwas höher liegt als die tatsächlichen Ausgaben.
Nichtsdestotrotz zahlt der Kreis also rund 350 000 Euro im Monat quasi als Lohnersatz?
Nordsachsen hat lediglich circa 15 Prozent der gesamten Ausgaben zu tragen. Dieser Wert ändert sich regelmäßig. Der Hauptanteil der KdU wird durch Ausgleichsleistungen des Bundes, Sonderbedarfszuweisungen und Ausgleichzahlungen für das Wohngeld finanziert. Der Landkreis hätte folglich bei einer Annahme von 350 000 Euro KdU im Monat einen Anteil von 52 500 Euro zu tragen. Das wären 630 000 Euro im Jahr.
Können Sie die Angaben des DGB bestätigen, dass 3238 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Nordsachsen auf zusätzliche Leistungen angewiesen sind?
Diese Anzahl stimmt mit unseren Erfassungen in etwa überein.
Und wenn sie steigt, wirkt sich das wieder auf den Haushalt aus.
Tatsächlich bedeutet eine eventuelle zukünftige Zunahme des Niedriglohnsektors auch eine Erhöhung der Kosten für den Landkreis. Jedoch ist von Seiten des Landkreises Nordsachsen keine Abschätzung möglich, wie sich die Einführung eines Mindestlohnes auf die Beschäftigungszahlen auswirken würde.