18. Oktober 2011 Sebastian Stöber (Torgauer Zeitung)

Landratsamt behält die Verantwortung

Nordsachsen (TZ). Der Landkreis hat den Sozialpsychiatrischen Dienst für die Region Torgau-Oschatz in das Behindertenzentrum Delitzsch ausgelagert. Der Kreistag hat dies gebilligt. Bislang gehörte der Dienst zur Stabsstelle Sozialmedizin im Landratsamt, die von der ehemaligen Torgau-Oschatzer Amtsärztin Dr. Helke Zirm geleitet wird. War das der Anfang vom Ende dieser Stabsstelle? Die TZ fragte beim Landratsamt nach und bekam Antworten von Ordnungsdezernentin Angelika Stoye, der auch das Gesundheitsamt untersteht.
TZ: Drei Mitarbeiter der Stabsstelle gehen in den Ruhestand, der Sozialpsychiatrische Dienst wird ausgelagert: Wie lange wird es die Stabsstelle noch geben?
Angelika Stoye:
Die Ausgliederung des sozialpsychatrischen Dienstes aus der Kreisverwaltung bedeutet nicht, dass die Stabsstelle damit obsolet ist. In der Stabsstelle sind nach wie vor wichtige Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes angesiedelt, deren Fallzahl als steigend anzusehen ist.
Was bedeutet das konkret?
Ihr obliegen nach wie vor die gesamten Eingliederungshilfen des Kommunalen Sozialverbandes, die Arbeit mit den Einrichtungen, die Organisation und Umsetzung von Hilfeplankonferenzen für betroffene Klienten. Wichtiger Baustein bleibt auch nach der Ausgliederung des sozialpsychiatrischen Dienstes die Vernetzung mit dem neuen Träger der Aufgabe. Eine Ausgliederung von Pflichtaufgaben bedeutet immer, dass die letzte Verantwortung im  Landratsamt verbleibt.