Nordsachsen (TZ). Der Streit zwischen dem Landkreis und dem Freistaat um den Erhalt der Rettungsleitstelle in Delitzsch hat eine neue Qualität erreicht. Die Landesdirektion (LD) will Nordsachsen neuerdings per Sofortvollzug dazu zwingen, von der eigenen Einrichtung abzulassen und sich, wie vom Freistaat vorgesehen, an der neuen Großleitstelle in Leipzig zu beteiligen. Landrat Michael Czupalla kündigte an, notfalls gerichtlich gegen diesen Zwang vorzugehen, betonte aber gleichzeitig, dass es ein faires Miteinander mit der Stadt Leipzig gebe.
Zuvor hatte Ordnungsdezernentin Angelika Stoye den aktuellen Sachstand referiert.
Demnach ist der Landkreis Ende Dezember 2010 aufgefordert worden, sich zu einer Zweckvereinbarung mit Leipzig und dem Kreis Leipzig zu äußern, in der der Betrieb einer gemeinsamen Leitstelle geregelt war. Sowohl Nordsachsen als auch der Kreis Leipzig hätten der Zweckvereinbarung widersprochen. Unter anderem deshalb, weil darin eine ihrer Pflichtaufgaben auf die Stadt Leipzig übergegangen wäre. Es sei zu befürchten, dass der Kreis dann nur noch für eine Dienstleistung bezahle, ohne selbst Einfluss ausüben zu können. Speziell für Nordsachsen komme hinzu, dass die Leitstelle in Delitzsch funktioniere und die Kosten konstant bei 40 000 Euro pro Jahr lägen. Angelika Stoye rechnete zudem vor, dass die Delitzscher Immobilie auch nach ihrer Freilenkung jedes Jahr weitere 100 000 Euro Abschreibungen verursachen würde. Dazu kommt nach bisherigen Erkenntnissen mindestens ein mittlerer sechsstelliger Betrag für Aufbau und Betrieb der neuen Leitstelle, die im Übrigen erst noch gebaut werden muss.
Im Kreistag am 30. März soll der Kreistag nun über die Zweckvereinbarung abstimmen. Für den Fall einer negativen Entscheidung hat die LD zwangsweisen Sofortvollzug angekündigt.