22. Juni 2011 Uwe Gutzeit (Torgauer Zeitung)

Neuer Stil: "Letter of intent"

Nordsachsen (TZ). Der Kreistag hat die europaweite Dienstleistungsausschreibung „zur Vergabe der Behandlung der ab dem 1. Juni 2013 anfallenden Restabfälle“ aus dem Raum Torgau-Oschatz beschlossen. Hintergrund: Zum 31. Mai 2013 wird der Abfallverband Nordsachsen, der aus den ehemaligen Landkreisen Torgau-Oschatz und Döbeln besteht, aufgelöst. Somit enden auch die Verträge des AVN mit dem früheren Entsorger, der ARGE SITA-WEV. Bei europaweiten Ausschreibungen von Restabfällen werden mittlerweile Entsorgungskosten von 60 Euro pro Tonne und weniger erzielt. Zum Vergleich: Delitzsch zahlt derzeit für die Entsorgung einer Tonne Restmüll in Cröbern 115 Euro netto und hat die höchsten Entsorgungsgebühren Sachsens. Der AVN zahlt 95 Euro an die ARGE SITA-WEV und konnte die Gebühren verträglich gestalten. Kommt es zur Ausschreibung, könnten die Kosten noch weiter sinken. Doch ob der Kreistagsbeschluss mit einer Ausschreibung im Oktober 2011 tatsächlich Umsetzung findet, muss als noch offen gelten.

Im Kreistag wurde durch Dr. Liane Deicke (SPD) vorgetragen, dass die Ausschreibung gegen den Inhalt eines „letter of intent“ verstößt. In diesem unveröffentlichten Dokument wird das gemeinsame Ziel der Stadt Leipzig, des Landkreises Leipzig und des Landkreises Nordsachsen erklärt, in Sachen Abfallwirtschaft ein einheitliches System anzustreben. Dies entspricht auch der von der Landesdirektion Leipzig (LDL) moderierten Zusammenarbeit des Leipziger Oberbürgermeisters Burkhard Jung mit den Landräten Michael Czupalla und Dr. Gerhard Gey im Regionalkonvent. Ob dieses einheitliche System auf einen Beitritt des Landkreises Nordsachsen zum Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW-Mitglieder sind bislang die Stadt und der Landkreis Leipzig, ZAW-Vorsitzender ist Burkhart Jung) hinausläuft, ist ungewiss. Auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Gisela Kallenbach (Bündnis 90/ Die Grünen) antwortete Innenminister Markus Ulbig am 19. April 2011: „Der Beitritt des Landkreises Nordsachsen zum Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen wird erwogen. Die endgültige Entscheidung bleibt jedoch dem Kreistag und der Verbandsversammlung des ZAW vorbehalten.“

Die Verbandsmitglieder des ZAW zahlen übrigens sogar 162 Euro pro Tonne für die Entsorgung von Restabfall. Im Entsorgungsgebiet Torgau-Oschatz fallen jährlich etwa 14 000 Tonnen Restabfall aus Haushalten an. Der Gebührenzahler würde hier nach Beitritt zum ZAW, wenn die Gebührensatzung des ZAW so bliebe, mit etwa 1,4 Millionen Euro pro Jahr höher belastet, als bei einer europaweiten Ausschreibung der Restabfälle. Das würde pro Einwohner rund 15,50 Euro im Jahr zusätzlich ausmachen.

Czupalla hält solche Berechnungen für verfrüht. Vielmehr sei „die weitere gemeinsame Ausgestaltung der abfallwirtschaftlichen Zusammenarbeit“ ein langfristiges Thema im Regionalkonvent. Es werde nach tragfähigen, gemeinsamen Formen der Zusammenarbeit gesucht, und zwar ohne Vorbedingungen und unter Berücksichtigung aller abfallwirtschaftlich zu lösenden Aufgaben. Ein beratendes, externes Gutachten zur Ausgestaltung dieser Zusammenarbeit wurde durch die Landesdirektion beauftragt und gemeinsam mit der Stadt, den Landkreisen und dem ZAW bereits diskutiert. Basierend auf den Empfehlungen und möglichen, vielfältigen Wegen der Ausgestaltung der weiteren Zusammenarbeit sei der „letter of intent“ angeregt (LOI) und paraphiert worden.

Von Anbeginn habe jedoch der Landkreis Nordsachsen darauf hingewiesen, dass dieser LOI dann Gegenstand einer Beratung in den Fachausschüssen und dem Kreistag Nordsachsen sein wird, wenn durch den ZAW grundlegende Aussagen zu den künftigen Formen, möglichen gemeinsamen Strukturen und den daraus resultierenden haushalts- und gebührenrechtlichen Auswirkungen dem Landkreis Nordsachsen vorgelegt werden. „Sobald diese Daten vollständig für die Diskussion und Entscheidungsfindung in den Gremien verfügbar sind, werden die Fachausschüsse und der Kreistag zum LOI beteiligt werden. Zumal dieser LOI selbstverständlich für alle Partner unter Gremienvorbehalt stand“, so der Landrat gegenüber der TZ.

Czupalla geht davon aus, bereits im Kreistag Oktober 2011 die öffentliche Beschlussvorlage zum LOI zur Entscheidung vorzulegen. Er verwies in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf, dass der Kreistag im März dieses Jahres im nichtöffentlichen Teil die Verwaltung beauftragt hatte, Strukturverhandlungen mit dem ZAW und der Stadt Leipzig aufzunehmen.