Belgern (TZ/jh). Mitte des Jahres sollten Bockwitz, Kaisa und Lausa bereits von einer „schnellen“ Internetlösung profitieren, versprach Anfang des Jahres die durch die Stadt beauftragte Firma NU Informationssysteme GmbH, die für die Installation der ortsfesten DSL-Richtfunkanlagen zuständig ist. Doch anscheinend müssen sich die drei Ortsteile weiterhin gedulden.
Denn erst nach dem letzten Gespräch mit der Unteren Forstbehörde im April ist die Firma NU Informationssysteme mit Sitz in Riesa der Aufforderung gefolgt und hat eine Überprüfung veranlasst, die Klarheit darüber geben soll, welche Kapazität für die Richtfunkanlage, die auf dem Feuerwachturm in Puschwitz errichtet werden soll, benötigt wird. Damit kann dann festgestellt werden, inwieweit die sogenannte Richtfunksteifigkeit, also die Stabilität des Turmes, durch das Anbringen der Richtfunkanlage beeinflusst wird.
Auf Nachfrage der TZ bei Sieglinde Schröter, Beauftragte der Firma NU Informationssysteme, stellte diese klar, dass sich in den letzten Wochen herausgestellt hat, dass keine Beeinflussung der Richtfunksteifigkeit auch mit den bereits angebrachten Richtfunkanlagen besteht und diese Tatsache an die Untere Forstbehörde, als Eigentümer des Feuerwachturms, weitergeleitet wurde. „Das zuständige Ingenieurbüro wird nun ein entsprechendes Gutachten erstellen. Im Anschluss daran liegt es dann in der Zuständigkeit der Unteren Forstbehörde, ob sie einer Nutzung zustimmt“, fährt Sieglinde Schröter fort.
Frieder Voigt, Sachgebietsleiter der Unteren Forstbehörde, gab jedoch zu verstehen, dass im Weiteren die Nutzung bestimmter Funkfrequenzbereiche durch das zuständige Ingenieurbüro noch geklärt werden müsse. Insbesondere geht es darum, ob die für das Waldbranderkennungssystem genutzten Frequenzen eventuell durch die zusätzliche DSL-Richtfunkanlage beeinflusst werden. Des Weiteren gab Voigt zum Ausdruck, dass bereits Ende des vergangenen Jahres „grünes“ Licht für die Errichtung einer DSL-Richtfunkanlage gegeben worden ist und schon längst, wenn die Firma NU Informationssysteme ihre Aufgaben erfüllt hätte, die Errichtung einer DSL-Richtfunkanlage auf dem Feuerwachturm, wie geplant, zu realisieren gewesen wäre.
Joachim Wiesner von der Unteren Forstbehörde macht zudem noch darauf aufmerksam, dass bei Erhalt der benötigten Informationen zunächst noch geklärt werden muss, welche Bedingungen der Nutzungsvertrag bezüglich des Feuerwachturms enthalten soll. Im Anschluss daran muss ein entgeltlicher Mietvertrag ausgehandelt werden. „Erst wenn dann alle Voraussetzungen erfüllt sind, steht der Errichtung einer DSL-Richtfunkanlage und dem Aufstellen der Verteiler in den einzelnen Ortschaften, die für das Heranführen des Signals sorgen, nichts mehr im Wege“, so Wiesner abschließend.