Torgau. In dieser Woche könnte sie oder vielmehr soll sie fallen: die Entscheidung, ob die Stadt Torgau einen Antrag auf Aufnahme der Schlosskapelle ins Weltkulturerbe der Unesco erarbeiten darf. Jedes Bundesland hat die Aufgabe, zwei Projekte auszuwählen, die für diese begehrte Liste infrage kommen. Das verkündete Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU)im Rahmen einer Pressekonferenz anlässlich der Einweihung des sächsischen Lutherweges im September in Torgau.
Eine entsprechende Interessensbekundung Torgaus lag zu diesem Zeitpunkt bereits vor. Diese wird derzeit in Dresden unter die sprichwörtliche Lupe genommen. Die Schlosskapelle soll nicht separat betrachtet werden, sondern vor dem Hintergrund weiterer Denkmale mit Blick auf Torgaus Bedeutung als politisches Zentrum der Reformation eine Erweiterung zu den Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt werden. Sollte die Prüfung der Unterlagen zur Folge haben, dass die Schlosskapelle in die engere sächsische Auswahl kommt, geht es an das Bewerbungsverfahren. "Die Unterlagen müssen dann bis zum 31. Januar 2012 vorliegen", erklärt Pia Schilberg vom städtischen Kulturamt gegenüber dieser Zeitung. Zur Bewerbungsmappe gehören neben der Beschreibung der Stätte eine ausführliche Begründung des außergewöhnlichen universellen Wertes. Die Bewerbung soll auch eine vergleichende Analyse der Stätte in Bezug auf ähnliche Orte auf nationaler und internationaler Ebene enthalten. Daneben fordert die Unesco Nachweise über die Unversehrtheit und Echtheit der Stätte. Und die Forderungen gehen noch weiter. Die Torgauer müssen in ihrem Antrag in die Zukunft schauen und herausarbeiten, welche Auswirkungen der Welterbetitel auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region haben könnte. Ab dem 1. Februar 2012 prüft dann erneut eine Experten-Kommission die eingesandten Unterlagen.
Zur Kommission gehören Vertreter des sächsischen Innenministeriums (SMI), des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Umweltministeriums, der Landesämter für Denkmalschutz und Archäologie, des International Councilon Monuments and Sites, des Bundesamtes für Naturschutz, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft. Voraussichtlich im Mai soll die Prüfung beendet sein.