Heute fällt eine Entscheidung
Torgau/Nordsachsen (TZ). Heute entscheidet der Kreistag für oder gegen das Optionsmodell. In der letzten Folge der TZ-Serie kommen die zentralen Figuren des argumentativen Kräftemessens um diese Frage zu Wort. Die Oschatzer Agenturchefin Marlies Hoffmann-Ulrich, die gegen und Landrat Michael Czupalla, der für die Option plädiert.
Pro: Die Option steht für Aufbruch
Wir wollen die Option, denn sie steht für Aufbruch, für Veränderung. Die ARGE‘n funktionieren zwar, können durch ihre zentrale Leitung jedoch nicht ausreichend auf die regionalen Gegebenheiten eingehen. Potenziale gehen verloren, die dringend genutzt werden müssen. Bei steigender Fluktuation und zunehmender Überalterung ist es dringend notwendig, so viel wie möglich für die Region zu tun. Das geht nur, wenn man direkten Einfluss hat.
Daher gibt die Nähe zu regionalen Unternehmen, zu Bildungsstätten sowie zu freien Trägern viel mehr Gestaltungsspielraum. Man begegnet sich auf Augenhöhe, kann direkt diskutieren, Probleme gar nicht erst entstehen lassen. Die Schnittstellen zum Sozialamt, zum Wohngeld, zur BAföG-Stelle oder zum Jugendamt sind ein wesentlicher Vorteil in der Fallbearbeitung.
Der betroffene Bürger soll zukünftig nicht nur eine Nummer auf dem Papier sein, sondern wieder im Mittelpunkt der Bemühungen stehen. Dafür erhält er einen festen Ansprechpartner. Er muss nicht jedes Mal einem anderen Sachbearbeiter sein Anliegen schildern und kann so mehr Vertrauen zur Verwaltung aufbauen. Offene Fragen können bereits im Vorfeld geklärt werden, was im Endergebnis sinkende Widerspruchsquoten bedeutet. Die Erfahrungen anderer Optanten zeigen das.
Die Option ist ein in sich geschlossenes System und als kostenrechnende Einrichtung aufgebaut. Der Haushalt des Landkreises Nordsachsen wird damit nicht zusätzlich belastet. Die Kosten für die Schaffung der Option werden durch eine Anschubfinanzierung des Bundes getragen.
Es werden bis zu 75 Euro je Bedarfsgemeinschaft im Landkreis Nordsachsen, also rund 1 Million Euro gezahlt. Wir müssen für die Option keine neuen Liegenschaften schaffen, die bisherigen Räumlichkeiten der ARGEn werden weiter genutzt und außerdem soll ein erheblicher Anteil der BA-Ausstattung übernommen werden. Somit wird diese Summe ausreichen.
Wir wissen, dass viel Arbeit auf uns wartet. Wir sind dennoch sicher, alle Vorbereitungen rechtzeitig abzuschließen. Wir garantieren dem Bürger, dass er auch ab Januar 2012 pünktlich sein Geld auf dem Konto haben wird.
Die Frage nach Option oder ARGE ist die Frage nach Veränderung oder Stillstand. Wir haben uns dafür entschieden in die Zukunft unserer Bürger zu investieren und uns der Herausforderung Option zu stellen. Es wäre ein weiteres Stück gewonnener kommunaler Selbstverwaltung.
Abschließend bleibt uns nur der Appell, dass die Kreisräte ohne politischen Entscheidungszwang ihre Stimme für den Landkreis einsetzen. Denn die Entscheidung zur Option ist eine Entscheidung für die Region, eine Entscheidung für Nordsachsen.
Contra: Warum soll Bewährtes geändert werden?
Wieso 2012 das ändern, was seit knapp sechs Jahren gut funktioniert? Wieso bereits ein Jahr nach der Zusammenführung beider ARGEn Delitzsch und Oschatz-Torgau zum Jobcenter Nordsachsen einen so risikoreichen Schritt für die Hilfebedürftigen Nordsachsens gehen? Wieso kostenintensiv eine Doppelstruktur einrichten? Was bringt all das den betroffenen Menschen für Vorteile und welche finanziellen Belastungen erwachsen den Bürgerinnen und Bürgern Nordsachsens daraus?
Ich muss Ihnen die Antworten darauf leider schuldig bleiben. Für meine Begriffe können auch die Befürworter des Optionsmodells diese und weitere Fragen nicht sachlich fundiert und konzeptionell unterlegt beantworten.
Die partnerschaftliche Kooperation von Landkreis und Arbeitsagentur in der ARGE hat in den zurückliegenden Jahren zweifelsfrei vielen Menschen auf dem Weg in ein reguläres Arbeitsverhältnis geholfen. Die Kontinuität, mit der es den ARGE-Mitarbeitern gelungen ist, kleinere und mittlere Erfolge am regionalen Arbeitsmarkt zu erzielen, kann sich sehen lassen. Etwa 360 Arbeitsaufnahmen monatlich im Jahr 2010 von Langzeitarbeitslosen auf dem ersten Arbeitsmarkt mit Unterstützung beider ARGEn bestätigen das.
Fest steht, die Entscheidung über die künftige Betreuungsform hat eine weitreichende Bedeutung. Option heißt Alleinverantwortung des Landkreises Nordsachsen für die mehr als 24 000 auf Grundsicherungsleistungen angewiesenen Menschen und ihre Familien. Das umfasst neben der Gewährung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld auch übrige Einmalleistungen und Zuschüsse, sozialintegrative Leistungen (z.B. Schuldnerberatung), Arbeitsvermittlung, Ausbildungsvermittlung, Unterstützungsleistungen bei der Arbeits- bzw. Ausbildungsaufnahme. Der Rückgriff auf die Agenturangebote ist bei der Option dann nicht mehr möglich (Vermittlungsverbot § 22 SGB III).
Gegenwärtig können die Bewerber unabhängig von ihrem Leistungsbezug auf das komplette Stellenangebot der Arbeitsagentur/ARGE zurückgreifen. Unternehmen haben einen vollständigen Überblick über das verfügbare Bewerberangebot. Jugendliche werden überdies aus einer Hand betreut. Der Leistungsbezug ihrer Eltern, um zu unterscheiden, welche Einrichtung zuständig ist, spielt dabei keine Rolle. Das Optionsmodell verpflichtet den Landkreis, diese und weitere Serviceangebote eigenständig vorzuhalten. In der Folge führt das zu kostenaufwendigen Parallelstrukturen und einer Zwei-Klassen-Arbeitslosigkeit.
Die ARGE nutzt sowohl das soziale Netzwerk des Landkreises als auch das arbeitsmarktliche Netzwerk der Agentur. Beides im Einklang macht Sinn und hilft den Menschen. Bei einer gemeinsamen Einrichtung fungiert das Jobcenter als Schnittstelle zwischen den beiden Behörden. Statt mit zwei Einrichtungen hat es der Bürger nur mit einer Einrichtung von zwei starken Partnern zu tun. So sollte es im Sinne der Menschen bleiben.