13. April 2011 Christian Wendt (Torgauer Zeitung)

"Rund 200 Anträge liegen schon vor"

Nordsachsen (TZ/cw). Wer Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes noch rückwirkend zum 1. Januar 2011 erstattet haben möchte, muss sich sputen. Wie der nordsächsische Sozialdezernent Günter Sirrenberg gegenüber der Torgauer Zeitung informierte, sollten finanzielle Zuwendungen unter Vorlage entsprechender Nachweise bis zum 30. dieses Monats beantragt werden. Eine Übersicht, was alles in den Bereich des Bildungs- und Teilhabepaket fließt, ist auf einem Infozettel zu finden, den das Landratsamt bereithält.
Momentan zählt Sirrenberg nicht ganz 200 Anträge, die überhaupt auf die Gewährung der Zusatzleistungen abzielen. Allein im Jobcenter seien bislang 150 eingegangen. Im Sozialamt sind es gut 40. Angesichts der Zahl von insgesamt gut 13 000 theoretisch in Frage kommender Kinder und Jugendlicher (bis 25 Jahre) im Landkreis ein eher zaghafter Anfang.

Das Budget, das fürs Bildungs- und Teilhabepaket ausgereicht werden kann, umfasst etwa vier Millionen Euro, die der Landkreis indirekt durch den Bund zur Verfügung gestellt bekommt, in dem dieser seinen Anteil an den sogenannten KdU (Kosten der Unterkunft) erhöht. Sozial schwache Kinder und Jugendliche können damit zusätzlich zu den monatlichen Regelleistungen im Durchschnitt 25 Euro mehr erhalten, die beispielsweise für Ausflüge und Klassenfahrten, die Mittagessenversorgung, Mitgliedsbeiträge in Vereinen oder auch für Lernförderung eingesetzt werden können. Bei Letzterem erarbeitet die Kreisverwaltung derzeit eine Richtlinie, wer überhaupt als geeignet gelten kann, Lernförderung anzubieten. Die Dauer der über das Bildungs- und Teilhabepaket bereit gestellten Mittel richtet sich in der Regel nach der Dauer des von Jobcenter beziehungsweise Sozialamt erteilten Leistungsbescheids. Im Falle von Wohngeldbeziehern ist dies meist ein Jahr, im Hartz-IV-Bereich ein halbes Jahr. Sirrenberg geht davon aus, dass spätestens Mitte/Ende Mai die Antragsteller in den Genuss der Leistungen kommen werden. Betroffene erhalten Anträge im Landratsamt oder im Jobcenter. Auch ein Herunterladen aus dem Internet ist möglich.

Die Quasi-Aufstockung des monatlichen Regelbedarfs durch das Bildungs- und Teilhabepaket hat allerdings einen Nebeneffekt: Durch die gewährten Zusatzleistung steigt natürlich auch die Anzahl der Empfangsberechtigten im Bereich Hartz IV beziehungsweise Wohngeld, die bislang noch nicht von der Statistik erfasst worden sind. Darüber, wie viele dies sein werden, wollte Sirrenberg nicht spekulieren. Ohnehin werde im Jahre 2013 eine Überprüfung erfolgen, ob die vom Bund zu 100 Prozent bereitgestellten Mittel ausreichend waren.