Nordsachsen (TZ). Lediglich fünf Prozent der 35 000 Euro an Bußgeldern für Schulwänzer im Landkreis im Jahr 2010 wandern auch tatsächlich in die Kreiskasse. Darüber informierte das Landratsamt auf Nachfrage der TZ. Als allgemeine Einnahmen stünden die 1750 Euro für Zwecke der Jugendhilfe, für Schulen und Kindergärten zur Verfügung, heißt es weiter. Wie die TZ bereits berichtete, werden Schulschwänzer, die kein eigenes Einkommen haben, zu Sozialstunden herangezogen.
Für die Festsetzung der Höhe dieser gemeinnützigen Arbeitsstunden, für die Festlegung, in welcher Einrichtung sie abzuleisten sind, sowie die Festlegung der Frist, in der die festgesetzten Sozialstunden abgeleistet werden müssen, seien die Jugendrichter der Amtsgerichte zuständig. Die Kontrolle, ob die Arbeitsstunden auch tatsächlich abgeleistet werden, sei eine gemeinschaftliche Aufgabe. Laut Kreisverwaltung wird diese von den Einrichtungen, wo die Sozialstunden abzuleisten sind, dem Jugendgerichtshelfer des Landkreises und dem zuständigen Jugendrichter wahrgenommen.
Im ersten Halbjahr 2011 wurden im Landkreis Nordsachsen bereits 179 Schulpflichtverletzungen geahndet – 230 waren es im ganzen Jahr 2010.