Borna/Dresden. Eine zentrale Rettungsleitstelle für die Region in Leipzig, damit verbunden die Abschaffung der Einrichtungen in Grimma und Delitzsch - das Thema schlug und schlägt hohe Wellen. Heute muss sich der Kreistag entscheiden, ob er den Argumenten des Innenministeriums folgt. Die LVZ fragte bei Minister Markus Ulbig (CDU) nach, was in Dresden den Ausschlag gab.
Frage: Warum ist die Entscheidung zu fünf zentralen Leitstellen gefallen?
Markus Ulbig: Leitstellen müssen so zusammengefasst werden, dass sie neben Synergieeffekten für die alltägliche Leitstellenarbeit der einzelnen Disponenten auch den Fall eines Großschadensereignisses und einen möglichen Ausfall der Technik berücksichtigen. Aus Sicherheitsgründen sind Leitstellen rund um die Uhr mit mindestens drei Disponenten zu besetzen. Diese zusammengefassten Leitstellen ermöglichen, die personellen Kapazitäten so auszulasten, dass durch die ständige Einsatzerfahrung eine möglichst große Professionalität entsteht. Die Auslastung darf jedoch aus Sicherheitsgründen 80 Prozent nicht überschreiten und aus Wirtschaftlichkeitsgründen 50 Prozent nicht unterschreiten. Anhand der ermittelten Einsätze erfüllte nur ein Modell mit fünf Leitstellen diese Anforderungen.
Welche Vorteile versprechen die Verantwortlichen sich davon?
Leitstellen müssen in der Lage sein, auch auf plötzlich auftretende Großschadenslagen angemessen zu reagieren. Bei kleinen Leitstellen ist dies aufgrund ihrer geringen personellen Aufwuchsfähigkeit nicht möglich. Die Schaffung großer Leitstellen und deren Anbindung an eine Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften erlaubt es, in kürzester Zeit auf qualifizierte hauptamtliche Feuerwehrkräfte zurückzugreifen. Ein weiterer Aspekt ist der sichere Betrieb der Leitstellen mit internen und externen Rückfallebenen sowohl für den Ausfall bestimmter Funktionskomponenten der Leitstellentechnik als auch für den Totalausfall der Leitstelle. Dies ist bei fünf vergleichbaren Leitstellen und deren einheitlichen Ausstattung gegeben.
Im Notfall kann also eine Leitstelle für eine andere einspringen. Welche Rolle spielt dabei der Digitalfunk?
Eine wichtige Rolle. Während in anderen Ländern noch Diskussionen über eine wirtschaftliche Anbindung des bundeseinheitlichen Digitalfunks an die Vielzahl der Leitstellen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei geführt werden, ist dies für die zusammengefassten Leitstellen im Freistaat Sachsen gelöst und finanziell gesichert. Das Konzept der Anbindung der Leitstellen des Digitalfunks wurde für fünf Integrierte Regionalleitstellen und eine Lehrleitstelle konzipiert und optimiert. Die Anbindung zusätzlicher Leitstellen würde erhebliche Mehrkosten verursachen.
Dennoch gibt es Widerstände gegen das Konzept. Dürfen sich Landkreise verweigern?
Mit der Änderungsverordnung zur Sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung wurden Regelungen zu den Bereichen und Standorten der Leitstellen getroffen. Unter anderem gilt: Standort der Integrierten Regionalleitstelle ist für den Bereich der Kreisfreien Stadt Leipzig sowie der Landkreise Leipzig und Nordsachsen die Stadt Leipzig. Damit besitzen die betroffenen Gebietskörperschaften keinen Ermessensspielraum bezüglich des Standortes.
Es gibt aber aus dem Kreis Nordsachsen immer wieder das Argument, dass eine neue Leitstelle erst gebaut wurde, die wesentlich kostengünstiger sei.
Die Leitstelle Delitzsch erfüllt nicht die Anforderungen der Landesrettungsdienstplanverordnung. Sie ist weder an einer Feuerwache mit hauptamtlichen Kräften eingerichtet noch kann eine tägliche Mindestbesetzung mit drei Disponenten bei entsprechender Auslastung sichergestellt werden. Darüber hinaus sind nicht die geforderten landesweit einheitlichen Systeme installiert.
Zahlreiche Äußerungen lassen darauf schließen, dass die Verantwortlichen im Kreis Nordsachsen davon nicht überzeugt sind. Ist theoretisch eine solche kleine Leitstelle in das künftige System zu integrieren?
Aus den oben genannten Gründen stellt der dauerhafte Weiterbetrieb der Leitstelle Delitzsch keine Alternative dar.
Welche Auswirkungen haben die Veränderungen auf das Personal? Nach der Kreisreform gab es Kritik, dass die Verwaltung nicht schlanker sondern größer wurde.
Durch die Neuordnung ist eine Reduzierung des Personals beabsichtigt, da durch den bedarfsgerechteren Einsatz der Disponenten gerade in den Nachtstunden eine höhere Auslastung möglich ist. Beispielsweise ist ein einzelner Disponent in der Leitstelle Nordsachsen zwischen 2 Uhr und 5 Uhr durchschnittlich nur zu etwa 25 Prozent ausgelastet und arbeitet somit höchst unwirtschaftlich.
Welche Konsequenzen gibt es für die Landkreise, die sich nicht beteiligen?
Am 30. Juni läuft die großzügige Finanzierungsregelung aus. Danach tragen die Krankenkassen 50 Prozent der Kosten, weitere 37,5 Prozent trägt der Freistaat Sachsen, lediglich 12,5 Prozent entfallen auf den Landkreis. Es stellt sich ernsthaft die Frage, ob die Zuwendung für die Feuerwehren mit den Kosten für die Leitstellen gegengerechnet werden müssen. Das würde dazu führen, dass jeder Bürgermeister für seine Feuerwehr weniger Geld zur Verfügung hätte.