Der Landkreis Nordsachsen zeigt sich experimentierfreudig. Er beruft sich auf eine Experimentierklausel und könnte eigene Verwaltungsaufgaben an die Städte weiter reichen. Ganz neu ist diese Idee nicht. In der Wirtschaft heißt dieses Vorgehen Outsourcing (Auslagerung) und ist durchaus gebräuchlich, wenn dass Mutterunternehmen dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil erzielen kann. Und in den USA wird die Auslagerung sogar im Bereich des Strafvollzugs angewendet. Der private Knast. So weit soll es in Nordsachsen nicht gehen. Hier wird der Aufgabenübertrag nur stattfinden, wenn im Flächenlandkreis Bürgernähe notwendig ist. Dabei ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einmal klar, wer vom Aufgabenübertrag profitieren kann. Spart der Landkreis Kosten? Kann die Stadt wertvolle Mehreinnahmen erzielen? Oder können sogar die Autohäuser als Dienstleister auftreten. Immerhin laufen die Daten aus der Kfz-Anmeldung ohnehin über die Computer der Autohäuser.