4. April 2011 Frank Pfütze (Leipziger Volkszeitung)

Standpunkt - Kein Grund zur Aufregung

Der kritische Blick auf die neue Schülerbeförderungssatzung lässt im ersten Moment soziale Härten vermuten. Dementsprechend forsch entwickelte sich im jüngsten Kreistag eine Diskussion darüber. Denn der Landkreis, der 80 Prozent der Schülerbeförderungskosten trägt, ist nicht mehr für den Eigenanteil der Hartz-IV-Empfänger verantwortlich. An der Tatsache, dass sich die Hilfebedürftigen an den Kosten für die Beförderung ihrer Schulkinder beteiligen müssen, hat sich nichts geändert. Das heißt aber nicht, dass sie diese nun auch wirklich tragen müssen. Bei Schülern, die auf Beförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, wenn es den leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann, diese aus dem Regelbedarf zu bestreiten, sagt das Gesetz. Es sichert ihnen damit auch zukünftig Kostenerstattung zu. Nur eben nicht mehr vom Landkreis. Das vom Bund verabschiedete Bildungs- und Teilhabepaket regelt diese Unterstützung und es entlastet den Landkreis um jährlich rund 120000 Euro. Für den Kreishaushalt und dessen Konsolidierung ein kleiner Segen. Den Betroffenen dürfte es egal sein, wer den Eigenanteil im Bedarfsfall trägt.