2. Dezember 2011 Roland Heinrich (Leipziger Volkszeitung)

Stork klagt gegen Auflagen

Abfallunternehmen zieht gegen Baugenehmigung vom Landratsamt Nordsachsen vor Leipziger Verwaltungsgericht

Radefeld. Die Stork Umwelt GmbH mit Sitz in Radefeld hat gegen die Baugenehmigung, die das Landratsamt (LRA) Nordsachsen im Mai 2010 mit Auflagen erteilte, Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig eingereicht. Ein bei der Landesdirektion Leipzig (LDL) liegender Änderungsantrag der Firma ruht derweil in der Bearbeitung.
Die Stork Umwelt GmbH möchte im Radefelder Gewerbegebiet Tannewald schon seit mehreren Jahren eine Abfallbehandlungsanlage bauen. Dies setzte ein nach Bundesimmissionschutz-Gesetz (BImschG) zu führendes Genehmigungsverfahren voraus, welches mit einer Baugenehmigung mit Auflagen vom LRA im Mai 2010 endete. Ein Änderungsantrag der Umweltfirma änderte die Zuständigkeit der Behörden zur LDL (LVZ berichtete).
"Das bei der LDL laufende immissionsschutzrechtliche Verfahren ruht derzeit", teilte jetzt Stefan Barton, Pressesprecher bei der LDL, auf Anfrage der LVZ mit. Grund sei eine beim zuständigen Verwaltungsgericht Leipzig anhängige Klage gegen die erteilte Baugenehmigung und die mit ihr verbundenen Auflagen. Da der Änderungsantrag, der bei der LDL vorliegt, auf der Baugenehmigung des LRA aufbaut, gegen diese Genehmigung aber geklagt wird, ruht auch die Bearbeitung des Antrages, erklärte der LDL-Pressesprecher.
Schon am 18. Juni ist die Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht worden, bestätigte gestern die Pressesprecherin und Richterin am Verwaltungsgericht, Susanne Eichhorn-Gast. "Die Klage betrifft zehn der insgesamt 60 Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung. Dabei geht es um technische Details im Betreiben der Anlage", informierte sie. Ein wirtschaftliches Arbeiten sei mit den Auflagen nicht möglich, sagte die Mit-Geschäftsführerin Kerstin Stork bei einer Ortschaftsratssitzung im September dieses Jahres. Hier war sie zu Gast, um über das Vorhaben des Unternehmens und die beantragten Änderungen zu informieren.
Ein Widerspruch gegen die Auflagen wurde gleich nach Erteilung der Baugenehmigung eingereicht und im Juni dieses Jahres vom LRA in wesentlichen Bestandteilen abschlägig beschieden worden. Die Auflagen behielten ihre Gültigkeit und eine Klage als letztes Rechtsmittel schloss sich, wie jetzt bekannt wurde, unmittelbar an.
"Trotz mehrfacher Aufforderung ist bisher noch keine Klagebegründung bei uns eingegangen", sagte Eichhorn-Gast. "Das ist bei solchen Verfahren eher ungewöhnlich", ergänzte sie. Zum zeitlichen Ablauf könne sie momentan noch nichts sagen. "In den nächsten zwei Monaten wird sich an dem Stand wohl nichts ändern", schätzte Eichhorn-Gast ein.