7. Januar 2011 Leipziger Volkszeitung

Unternehmen bekommen Darlehen vom Freistaat

Kredite sollen Anreiz für neue Investitionen sein

Nordsachsen (red). Seit dem 1. Januar bietet der Freistaat sächsischen Unternehmen, die die Voraussetzungen für eine Förderung mit GA-Mitteln erfüllen, Nachrangdarlehen an, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Die Unternehmen können künftig bis zu fünf Millionen Euro in Anspruch nehmen und damit einen Teil ihrer Investitionen über nicht besicherte Darlehen finanzieren. "Der Zugang zum Kapitalmarkt besteht für mittelständische Unternehmen noch nicht in dem Maße, wie es wünschenswert ist", begründete Wirtschaftsminister Sven Morlok die Maßnahme.
Kreditzusagen der Banken und Darlehenskonditionen hängen in starkem Maß von der Zahlungsfähigkeit der Unternehmen und insbesondere von deren Eigenkapital ab. Durch die Nachrangdarlehen kann die sogenannte Bonität der Unternehmen verbessert werden, denn diese werden von den Banken als wirtschaftliches Eigenkapital eingestuft. Mit der Nachrangigkeit schonen die Unternehmen ihre Sicherheiten und haben mehr Spielraum für weitere Fremdfinanzierungen. Die Firmen können jetzt größere Teile ihrer Investitionssummen finanzieren, als es mit Zuschüssen und Zulagen möglich ist. "Wir bauen neue Strukturen der Wirtschaftsförderung auf, um den sich abzeichnenden Änderungen im Beihilfe- und Förderrecht zu entsprechen", erklärte Morlok.
Langfristig wolle man Zuschüsse durch Förderung mit Hilfe von Darlehen ersetzen. Ziel sei es dabei, den sächsischen Mittelständlern mit Wachstumsstrategien bei weiterem Wachstum die Unterstützung des Freistaates anzubieten, so Morlok weiter. Hintergrund: Das Fondsvolumen beträgt 100 Millionen Euro. Davon werden 75 Millionen aus dem Europäischen Fonds für regionalen Entwicklung (EFRE) und 25 Millionen aus Landesmitteln bereitgestellt. Die Kreditgewährung erfolgt mittels Darlehensvertrag und direkt über die Sächsische Aufbaubank (SAB). Das Darlehen bedarf keiner Besicherung. Zu den förderfähigen Investitionsvorhaben zählen die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, Wachstumsvorhaben, die auf einer Ausweitung der Produktion beziehungsweise grundlegenden Änderungen des Gesamtproduktionsverfahrens basieren und die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte.
Die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre, davon maximal zwei tilgungsfreie Jahre. Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist jederzeit - ohne Entrichtung einer Vorfälligkeitsentschädigung - möglich. Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und an der Bonität des Darlehensnehmers. Der Zinssatz ist über die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent an den Darlehensnehmer. Diesem entstehen keine Bearbeitungskosten. Der Kredit wird nachrangig vergeben und bedarf keiner Sicherheiten. Mit der Antragsstellung sind von Firmenseite die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, das Unternehmenswachstum und der Arbeitsplatzeffekt darzulegen. Daneben sind die Durchfinanzierungsbestätigung der Hausbank, eine Erklärung zur Investitionszulage und die üblichen betriebswirtschaftlichen Unterlagen beizufügen.