Nordsachsen (TZ/ej). Seit einigen Monaten ruhen die vorbereitenden Planungen zum Bau der viel beschworenen B 87n. Grund ist die notwendige Teilfortschreibung des Regionalplanes Westsachsen, die noch nicht abgeschlossen ist. TZ sprach zum aktuellen Stand mit Prof. Dr. habil. Andreas Berkner, Leiter der Regionalen Planungsstelle Leipzig.
TZ: Ist die Anhörung Träger öffentlicher Belange zur Teilfortschreibung des Regionalplanes Westsachsen bezüglich der B 87n jetzt abgeschlossen?
Dr. Andreas Berkner: Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange zum Plan ist abgeschlossen. Mit den Ergebnissen werden sich Planungsausschuss und Verbandsversammlung in ihren Sitzungen am 17. Dezember im Großen Lindensaal des Rathauses Markkleeberg (PLA 13.30 Uhr, VV 15 Uhr) befassen. Eine erneute Anhörung und Auslegung wäre erforderlich, wenn im Zuge der Abwägung zu den bereits erfolgten erneute Planänderungen vorzunehmen wären.
Wie viele Stellungnahmen sind in Ihrem Amt eingegangen?
Im Zuge der letzten Anhörung und öffentlichen Auslegung sind rund 2500 Stellungnahmen eingegangen. Davon waren 2430 von Bürgern und Bürgergruppen, die von insgesamt 3800 Menschen unterzeichnet waren. Hinsichtlich der räumlichen Verteilung kamen 45 Prozent der Bürgerstellungnahmen aus Taucha, 24 Prozent aus Leipzig, 13 Prozent aus Borsdorf und 12 Prozent aus Jesewitz. Rund 70 Stellungnahmen wurden von Gemeinden, Landkreisen, Behörden und Verbänden abgegeben. Aus dem Raum Torgau kamen nur relativ wenige Rückäußerungen, die überwiegend die Verkehrsanbindungsdefizite dieses Raums thematisierten.
Sind die Inhalte bereits ausgewertet?
Die Auswertung der Inhalte der Stellungnahme ist auf Arbeitsebene abgeschlossen. Die Regionale Planungsstelle hat dazu Fachpositionen erarbeitet, die in der oben genannten Verbandsversammlung zu behandeln und abzuwägen sind.
Wo gibt es laut der Stellungnahmen konkrete Kritikpunkte?
Die Stellungnahmen sind eng an die Interessen und Besorgnisse ihrer Verfasser beziehungsweise Unterzeichner gekoppelt. Diese reichen von Besorgnissen zu Belastungen von Wohnumfeldern und Gewerbenutzungen mit dem Schwerpunkt Taucha über die Überlagerung mehrerer Belastungsfaktoren (zum Beispiel Fluglärm) im Raum nördlich von Taucha sowie der Bewahrung der Parthenaue zwischen Borsdorf und Taucha als Gebiet mit hohem Naturschutzwert bis zur grundsätzlichen Infragestellung des Bedarfs für das Straßenneubauvorhaben. Die letztere Frage liegt allerdings als Vorgabe der Bundesgesetzgebung außerhalb der Regelungsmöglichkeiten der Regionalplanung.
Inwiefern werden die Inhalte, Hinweise und Einwände aus den Stellungnahmen in den Regionalplan eingearbeitet?
Dies ist abhängig von der Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 17. Dezember, der an dieser Stelle nicht vorzugreifen ist.
Wann ist mit einem Beschluss zu rechnen?
Der Satzungsbeschluss zur Teilfortschreibung des Regionalplans zur B 87n in der Verbandsversammlung ist für Anfang April 2011 vorgesehen. Anschließend wird der Plan beim Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Genehmigung eingereicht. Mit seinem Inkrafttreten ist im dritten Quartal 2011 zu rechnen.
Wann können daraus schlussfolgernd die Planungen für die B 87n fortgesetzt werden?
Mit dem Inkrafttreten der Teilfortschreibung zum Regionalplan.