26. November 2011 Sebastian Stöber (Torgauer Zeitung)

Weniger Sanktionen

Nordsachsen (TZ). Das Jobcenter des Landkreises musste in den ersten sieben Monaten 2011 weniger Sanktionen gegenüber Hartz-IV-Empfängern aussprechen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Nach Angaben der Behörde, die von Landkreis und Arbeitsagentur betrieben wird, sank die Zahl von 1550 auf 1414. Im Landkreis wurden Ende Oktober 17 486 Menschen durch das Jobcenter betreut. Viele davon gehen allerdings einer Arbeit nach und stocken geringe Einkünfte mit-hilfe des Arbeitslosengelds II auf.

Sanktionen betreffen in der Regel diejenigen ALG-II-Empfänger, die keiner Arbeit nachgehen. Sie sehen so aus, dass den Beziehern der Sozialleistung für einen gewissen Zeitraum ein Teil ihres Arbeitslosengelds II gestrichen wird. Das Jobcenter spricht sie dann aus, wenn die Betroffenen ihren Pflichten nicht nachkommen, die dem Leistungsbezug aus öffentlichen Kassen gegenüberstehen. Mit 1077 Fällen führen sogenannte Meldeversäumnisse die Sanktionsstatistik in Nordsachsen an. „Unsere Vermittler vereinbaren relativ viele persönliche Gespräche, um mit den Arbeitssuchenden Jobangebote oder Angebote für Weiterbildungen so konkret wie möglich besprechen zu können“, erläutert Jobcenter-Pressesprecher Volkmar Beier. Leider passiere es sehr oft, dass die Leistungsberechtigten eben diese Termine nicht wahrnehmen würden, erklärt er die hohe Zahl. 2010 lag sie im Übrigen bei 1141.

Die übrigen Unterpunkte der Statistik nehmen sich dagegen marginal aus. In 182 Fällen wurde bis Juli 2011 eine Sanktion ausgesprochen, weil eine „Weigerung bei der Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung“ vorlag. „In dieser Vereinbarung kann beispielsweise festgelegt sein, dass der Arbeitslose Eigenbemühungen nachweisen muss. Dass können beispielsweise Bewerbungen sein“, so Beier. Falle dieser Nachweis flach, werde sanktioniert. In weiteren 115 Fällen sei dies geschehen, als sich Arbeitslose geweigert hätten, an einer Maßnahme teil- oder ein Jobangebot anzunehmen.

Die Höhe der Sanktionen richtet sich nach den vorliegenden Fällen. Es werde aber in jedem Fall auf die Verhältnismäßigkeit geachtet, so Beier. Wenn absehbar sei, dass ein sanktionierter ALG-II-Empfänger in eine Notlage gerate, könne unter anderem mit Gutscheinen gearbeitet werden. Mit dem Rückgang der Sanktionszahl liegt Nordsachsen in einem gegenläufigen Trend zum Land Sachsen. Hier stieg sie von 30 806 in den ersten sieben Monaten 2010 auf 32 088 im vergleichbaren Zeitraum des laufenden Jahres.