8. August 2011 Sebastian Stöber (Torgauer Zeitung)

"Wir distanzieren uns"

Nordsachsen (TZ). Hartz-IV-Bezieher im Landkreis müssen nicht befürchten, dass ihnen Leistungen gestrichen werden, wenn sie rückwirkend zum Jahresbeginn für ihre Kinder Leistungen aus dem Teilhabepaket des Bundes beantragen. Das sagte Jobcenter-Pressesprecher Volkmar Beier auf Nachfrage der Torgauer Zeitung. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hatte berichtet, die Jobcenter würden vielen Eltern von mit der kompletten Einstellung der Hartz IV-Leistungen drohen, wenn nicht alle Leistungen belegt werden könnten. Eine Nachweispflicht hat der Gesetzgeber allerdings erst ab 1. April eingeführt. Laut Beier habe es sich dabei um einen Alleingang eines Berliner Jobcenters gehandelt. Das habe offenbar ohne weitere Prüfung einen Textbaustein verwendet, der auf die Folgen bei mangelnder Mitwirkung durch die Kunden hinweise. Das Vorgehen sei nicht auf die Jobcenter übertragbar, die in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit arbeiteten. „Wir haben eine gänzlich andere Rechtsauffassung und distanzieren uns davon.“