22. Dezember 2010 Christian Wendt (Torgauer Zeitung)

Zuzahlen trotz Hartz IV?

Nordsachsen (TZ). Werden Hartz-IV-Empfänger ab kommendem Schuljahr für die  Schulfahrten ihrer Kinder zur Kasse gebeten? Im Zuge der Haushaltskonsolidierung des Landkreises hat sich eine Arbeitsgruppe des Kreistags hinter verschlossenen Türen genau auf diesen Vorschlag geeinigt. Basierend auf dem WIBERA-Gutachten, das ein Einsparpotenzial im Zeitraum von 2011 bis 2013 von jährlich 160 000 Euro bei den Schülerbeförderungskosten vorsieht, könnte demnach auf betroffene Hartz-IV-Empfänger ein Elternanteil in Höhe von 50 Prozent zukommen.

Im Grundschulbereich wären dies gut 40 Euro, im Mittelschulbereich 60 Euro und ab der 11. Klassenstufe 70 Euro pro Jahr.
„Eine Prüfung ergab, dass die Hartz-IV-Bezieher für ihre Kinder in der Bedarfsberechnung höhere, teilweise doppelt so hohe Beträge eingestellt bekommen, als  die Elternbeteiligung bei der Schülerjahreskarte, heruntergerechnet auf einen Monat, im Landkreis Nordsachsen ausmacht“, erläuterte Albert Pfeilsticker, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion. Werde diese noch bestehende Doppelsubventionierung abgeschafft, könnten hierdurch 120 000 Euro erbracht werden. „Ob wegen der restlichen 40 000 Euro überhaupt eine Neufestlegung der Elternbeteiligungen an den Schülerbeförderungskosten erforderlich sein wird, ist eher unwahrscheinlich“, sagte Pfeilsticker.
Wie es aus Kreisen der Arbeitsgruppe hieß, habe im Grunde genommen Einigkeit über den Vorschlag geherrscht. Demnach wurde der Vorschlag damit begründet, dass man Hartz-IV-Empfänger sowie nur wenig mehr Verdienende gleichstellen wolle. Immerhin seien Letztere trotz geringen Einkommens auch gezwungen, die Elternanteile selbst zu tragen. Gleicher Ansicht sei auch der Kreiselternrat gewesen, hieß es.

Kritik an dem Vorschlag gab es lediglich von Seiten der LINKEN. „Die Idee ist doch absurd“, regte sich beispielsweise Kreisrat Peter Streubel auf. Hier solle der Kreishaushalt zu Lasten derer saniert werden, die ohnehin schon zu tun haben, überhaupt die Teilhabe am öffentlichen Leben abzusichern. Streubel appellierte deswegen an die Entscheidungsträger, nicht zu Geldeintreibern für den Freistaat zu werden.
Indes könnte der Landkreis bei der Finanzierung der Schülerbeförderung mit einer unerwarteten Zahlung aus der Landeshauptstadt rechnen. Unbestätigten Meldungen zu Folge handelt es sich dabei um eine sechsstellige Summe, die aus dichtbesiedelten Regionen abgezogen werden soll. Das dort eingesparte Geld könnte großen Flächenkreisen, unter anderem Nordsachsen, zur Verfügung gestellt werden. Ob, und wenn ja, sich dadurch die Höhe der Elternanteile verändern könnte, steht derzeit noch nicht fest.