11. Januar 2012 Karin Rieck (Leipziger Volkszeitung)

Lange Liste mit Rechtsverstößen

Kanzlei begründet für BUND Sachsen den Widerspruch gegen geplante Schweinemastanlage in Krippehna

Krippehna. Die der Leipziger Schweinemast MHW GmbH vom Landratsamt Nordsachsen erteilte Genehmigung, in der Nähe von Krippehna, Gemeinde Zschepplin, eine Schweinemastanlage zu errichten, "ist von A bis Z rechtswidrig". Zu dem Ergebnis kommt die Leipziger Rechtsanwaltskanzlei von Wolfram Günther, die den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Sachsen in seinem Widerstand gegen das Projekt vertritt.

Auf 36 Seiten hat die Kanzlei nunmehr den Widerspruch gegen die geplante Anlage detailliert fachlich begründet und zu Jahresbeginn an die Genehmigungsbehörde, das Landratsamt Nordsachsen, adressiert. Sie schafft damit die Voraussetzung für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die Liste der Rechtsverstöße sei aus Sicht des BUND lang. Hans-Udo Weiland, der Landesvorsitzende, ging auf einige Eckpunkte ein: Es würden beispielsweise die Festlegungen des Flächennutzungs-, des Landesentwicklungsplans, der agrarstrukturellen Entwicklungs- sowie der Dorfentwicklungsplanung ignoriert. Die Immissionsprognose zur Ausbreitung von Luftschadstoffen basiere auf einer falschen Datengrundlage, wende ein ungeeignetes Rechenmodell an und klammere wesentliche Schadstoffkomponenten und Wirkungen aus. "So fehlen unter anderem Untersuchungen zu Bioaerosolen, die vor allem bei Kindern und älteren Menschen zu erheblichen Gesundheitsschäden führen, Untersuchungen zu Auswirkungen von Luftschadstoffen und Depositionen auf Flora, Fauna und Wasser sowie zu den Folgen der Ausbringung von Gülle, die mit Arzneimittelrückständen und antibiotikaresistenten Keimen verseucht ist", zählte Weiland auf. Der in Steubeln, im Nachbarort von Krippehna lebende Natur- und Umweltschützer führte darüber hinaus an, dass wesentliche Änderungen des Entmistungsverfahrens, die eine komplette Neuberechnung der Schadstoffemissionen und eine Neubewertung der Havariegefahr, verbunden mit einer nochmaligen Öffentlichkeitsbeteiligung, erfordern, vom Landratsamt stillschweigend durchgewunken worden sei. "Offenbar in der Hoffnung, dass es keiner merkt."
Betriebsbedingte Verunreinigungen des Schadebachs und damit einhergehende Beeinträchtigungen der nach europäischem Recht geschützten Leine- und anderer Schutzgebiete würden "kleingerechnet oder ignoriert", heißt es weiter. Letztendlich seien die vom Investor nach geltendem Recht aufgrund der Eingriffe in den Naturhaushalt zu leistenden Ausgleichsmaßnahmen unzureichend angesetzt worden. Von Anbeginn hätten aus der Perspektive des BUND-Landesvorsitzenden das Sächsische Umweltministerium, das damalige Regierungspräsidium Leipzig und in der Rechtsnachfolge das Landratsamt als Genehmigungsbehörden versucht, "das Vorhaben gegen Recht und Gesetz zum Schaden der betroffenen Bevölkerung und der Natur durchzusetzen". Mehrere Befangenheitsanträge seitens des BUND Sachsen und von Frankenbrunnen Eilenburg zur Verhandlungsführung im zweiten Erörterungstermin im vergangenen Jahr seien bis heute nicht rechtskräftig beschieden worden. Der BUND schließt daraus auf eine "offenkundige und willkürliche Bevorzugung der Investoreninteressen".
Die Kreisbehörde, die die Anlage im vergangenen Jahr genehmigte (wir berichteten), wies Rechtsverstöße bereits zurück und will sich zum Stand des Verfahrens demnächst äußern.