Dresden/Torgau. Teure Nachwehen der Kreisreform von 2008: Nordsachsen soll für eine Krankenhausgesellschaft Grunderwerbsteuer zahlen, die längst Kreiseigentum ist. Landrat Michael Czupalla (CDU) hat Widerspruch eingelegt. Ob das hilft, ist unklar. Auch in anderen Landkreisen könnte es zu Zahlungsforderung kommen.
Im August 2008 waren die damals existierenden 22 Kreise in Sachsen zu zehn Gebilden verschmolzen worden. Lange und hitzig hatte die Öffentlichkeit zuvor über die neuen Zuschnitte gestritten. Dabei halten sich die Auswirkungen für die Einwohner meist in Grenzen. Von drohenden Steuerlasten war damals nicht die Rede. Inzwischen wird aber deutlich: die Kreisreform könnte Jahre später die Landkreise teuer zu stehen kommen.
Erstes bekanntes Opfer ist nun der Kreis Nordsachsen. Er ist aus den Vorgängern Torgau-Oschatz und Delitzsch hervorgegangen. Zu Torgau-Oschatz gehörte seinerzeit bereits das Kreiskrankenhaus in Torgau. Als Rechtsnachfolger ist nun Nordsachsen Gesellschafter der gemeinnützigen Kreiskrankenhaus Torgau Johann Kentmann gGmbH.
Für die Finanzverwaltung ist dies offenbar ein Eigentümerwechsel. Dabei haben beim Kreis eigentlich nur die Namensschilder gewechselt. Für die Grundstücke, die der vermeintlich neue Eigentümer übernommen hat, soll er nun zahlen. Das Finanzamt verlangt vom Landkreis Nordsachsen laut Informationen dieser Zeitung rund 280000 Euro Grunderwerbsteuer. Dabei waren die Kreisfusionen politischer Wille der damals schwarz-roten Landesregierung in Dresden und sollte in den Verwaltungen sowie in den Landkreisen eigentlich Geld sparen.
Landrat Czupalla will sich das nicht gefallen lassen. Er hat Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen lassen. "Wir wollen die Grunderwerbsteuer nicht zahlen", erklärte Kreissprecher Rayk Bergner gestern gegenüber dieser Zeitung - sein Chef war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Bislang gebe es keine weiteren Bescheide, sagte Bergner. Zu anderen Unternehmen des Kreises, die betroffen sein könnten, konnte er gestern keine Angaben machen. Bei einer stichprobenartigen Umfrage teilte der Landkreis Bautzen mit, dass auch bei ihm Steuerbelastungen drohen könnten.
Das Problem ist nun erstmals bei einem Landkreis aufgetaucht. Für Aufregung hat es aber bereits in der Diskussion um Gemeindefusionen gesorgt. Dabei drohen unter anderem bei den kommunalen Wohnungsunternehmen erhebliche Steuerlasten. Bei einem Bestand von 1300 Wohnungen und 2,5 Millionen Euro Jahresmieteinnahmen könnte locker eine Million Euro Grunderwerbsteuer fällig werden, haben Experten bereits ausgerechnet. Und das alles nur, weil die Gemeinde als Eigentümer nicht mehr A sondern B heißt. Laut Schätzungen des Städte- und Gemeindetags würden in Sachsen allein bei allen bis Ende 2010 diskutierten Gemeindefusionen eine Steuerlast von rund 18 Millionen Euro entstehen, weil kommunale Grundstücke oder Gesellschafteranteile an Unternehmen auf eine andere oder eine neu gebildete Kommune übergehen. Die Steuer fließt dem Land zu.
"Das ist Fiskalpolitik, die nicht vertretbar ist", erklärte der frühere Innenminister Klaus Hardraht (CDU) dazu bereits in der Vergangenheit. Markus Ulbig (CDU) hat als einer seiner Nachfolger inzwischen reagiert. Der Freistaat startete eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes. "Für die Kommunen darf es in Zukunft keine negativen grunderwerbsteuerlichen Folgen mehr geben", erklärte Ulbig. "Das Finanzministerium prüft den Fall derzeit", hieß es gestern aus dem Innenressort.
Für die Landkreise und die Fusionen von 2008 dürfte eine Gesetzesänderung allerdings zu spät kommen. Da wird sich die Politik etwas einfallen lassen müssen.