14. Dezember 2011 Stefanie Büssing (Leipziger Volkszeitung)

Streit um geplantes Outletcenter

Verwaltungsgericht fällt auch nach zweitem Verhandlungstag kein Urteil

Auch nach dem zweiten Verhandlungstag am Leipziger Verwaltungsgericht bleibt unklar, ob das geplante Factory Outlet Center (FOC) in Wiedemar (Landkreis Nordsachsen) gebaut wird, oder nicht. Die Stadt Leipzig hatte gegen die Baugenehmigung des Landkreises Nordsachsen geklagt und sich dabei am zweiten Prozesstag ein erbittertes Duell mit der Gegenseite geliefert.
Während Kees Woltering, Chef der niederländischen Investorfirma Stable International Development, die das Center mit mehr als 60 Geschäften errichten will, nach dem ersten Prozesstag am vergangenen Mittwoch noch von einem möglichen Kompromiss gesprochen hatte (die LVZ berichtete), standen die Zeichen gestern auf Sturm. Grund dafür war eine vom Gericht bereits am Mittwoch angeregte Sortimentsbeschränkung des geplanten FOC, zu der der Landkreis Nordsachsen am Samstag seine Zustimmung gegeben hatte.
Hintergrund ist, dass in der Baugenehmigung des Landkreises Nordsachsen von 2009 lediglich eine maximale Verkaufsfläche von mehr als 13000 Quadratmetern aber keine Obergrenze für bestimmte Sortimente vorgegeben ist. Die neue Beschränkung legt fest, welche Sortimente auf wie vielen Quadratmetern Fläche verkauft werden dürfen. Der größte Posten ist dabei der Bereich Textilien mit einer Maximalfläche von 8607 Quadratmetern, gefolgt von Haushaltsbedarf auf maximal rund 2500 Quadratmetern, Schuhen und Lederwaren sowie Sport- und Spielwaren mit rund 1800 Quadratmetern.
Mit der Beschränkung folgen die Befürworter des FOC einem von der Bauherrenfirma Bartels Magdeburg GmbH selbst in Auftrag gegebenen Verträglichkeitsgutachten der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Das Gutachten soll belegen, dass das geplante Center keine negativen Auswirkungen auf die umliegenden Städte hat.
Vertreter der Stadt Leipzig, die einen Kaufkraftverlust im Zentrum fürchten, kritisieren das Gutachten jedoch ­wegen angeblicher inhaltlicher Einschränkungen und methodischer Mängel. "Für uns ist die Beschränkung auf bestimmte Produkte kein Vorteil und schützt die Stadt auch nicht vor den befürchteten negativen Auswirkungen", sagte Anwalt Bernd Dammert.
Weil die Stadt erst einen Tag vor dem gestrigen Verhandlungsbeginn von der Genehmigung zur Sortimentsbeschränkung erfahren hatte, hatte Dammert beantragt, dass die Verhandlung vertagt wird. Dies wurde von den Richtern jedoch abgelehnt. "Investor und Gemeinde sind sich einig, dass es sich dabei um eine bloße Verzögerungstaktik handelt", sagte Anwalt Till Schwerdtfeger, der die Gemeinde Wiedemar vertritt. Auch ein Antrag der Stadt wegen angeblicher Befangenheit der Kammer wurde von den Richtern niedergeschmettert.
"Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht für unser Projekt entscheiden wird", sagte Woltering nach der Verhandlung. Auch für diesen Fall hat die Stadt bereits vorgesorgt und einen ­Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht gestellt. Die Entscheidung wird in den nächsten Tagen erwartet.