Sehr geehrter Herr Czupalla,
nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Höhe der Regelsätze im ALG II verfassungswidrig und muss durch die Bundesregierung mit Beginn des nächsten Jahres neu geregelt werden.In den Meldungen der Nachrichtensender wurde die Information verbreitet das die alten Regelsätze bis zur Neuregelung bestehen bleiben und die Betroffenen eine Möglichkeit haben einen „besonderen Bedarf“ zu beantragen. Hierbei wurde als Beispiel Mehrkosten für Medikamente bei chronischen Erkrankungen angeführt.Bitte beantworten Sie mir dazu nachfolgende Fragen:
Für Ihre Bemühungen Danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Sehrt