Sehr geehrter Herr Czupalla,
Im Vergabeausschuss am 20.01.2010 wurde über die Vergabe im Schülerspezialverkehr entschieden. Im Nachhinein ist mir folgender Sachverhalt zugetragen worden:Bei Losnummer 71 wurde aufgrund der Tatsache das mehr als 5 Kinder befördert werden und aus der Vergangenheit bekannt war das die Kinder eine Begleitperson benötigen das Angebot mit der Nr. 20 mit einer Begleitperson eingereicht. Dies ist in der Vorlage nicht ersichtlich. Beim Angebot mit der Nr. 9 soll keine Begleitperson mit angeboten worden sein. Dies macht einen erheblichen Preisunterschied und könnte somit das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst haben. Nach der Auftragserteilung soll wohl schon eine Nachverhandlung über die benötigte Begleitperson erfolgt sein.Bei Losnummer 87 und 89Im Ausschreibungstext soll nicht ersichtlich gewesen sein, dass es sich bei dem zu beförderten Kind handelt, das zwingend an einen Rollstuhl angewiesen ist. Dies hätte einen Mehraufwand zur Folge, der durch die fehlende Angabe nicht mit angeboten wurde.Bitte beantworten Sie mir dazu nachfolgende Fragen:Zu Losnummer 71:
Zu Losnummer 87 und 89:
Allgemeine Fragen:
Für Ihre Bemühungen Danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Sehrt