Haushaltssituation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordsachsen - Teil I -

Kleine Anfrageder Abgeordneten Marion Junge, Linksfraktion

Der Kreistag Nordsachsen hat am 09.12.2009 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2010 und am 16.06.2010 ein Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2010  - 2014 beschlossen. Letzteres sieht als eine Konsolidierungsmaßnahme die  deutliche Erhöhung der Kreisumlage von bisher 29,75 % auf nunmehr 31,5 % vor. Das mit der Ausarbeitung des Haushaltssicherungskonzepts beauftragte Institut WIBERA hatte sogar eine Erhöhung der Kreisumlage auf 33,8 % vorgeschlagen, die über alle Fraktionen hinweg als zu starke Belastung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und daher politisch nicht durchsetzbar abgelehnt wurde. Die Landesdirektion Leipzig als zuständige Kommunalaufsicht hat bisher weder das Haushaltssicherungskonzept noch den Haushaltsplan genehmigt, so dass in Nordsachsen die Haushaltsdurchführung nach den Vorschriften des § 78 SächsGemO zur vorläufigen Haushaltsführung erfolgt. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende

Fragen an die Staatsregierung:

  1. Wie hoch ist das Haushaltsvolumen der einzelnen kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordsachsen im Jahr 2010, aufgeschlüsselt nach Verwaltungs- und Vermögenshaushalt?
  2. Wie hoch sind die Kreditermächtigungen in den Haushaltsplänen der einzelnen Städte und Gemeinden im Jahr 2010?
  3. Wie hoch war die Verschuldung zum 31.12.2009 und wie hoch wird die voraussichtliche Verschuldung zum 31.12.2010 in den einzelnen Städten und Gemeinden sein (bitte absolut und pro Kopf)?
  4. Wie hoch waren die tatsächlichen (gesetzlichen) Rücklagen zum 31.12.2009 und wie hoch werden sie voraussichtlich zum 31.12.2010 in den einzelnen Städten und Gemeinden sein?
  5. Welche der Städte und Gemeinden haben wann ein Haushaltskonsolidierungskonzept oder sogar ein Haushaltssicherungskonzept (Haushaltsstrukturkonzept gemäß § 72 Abs. (4) SächsGemO) beschlossen?

Marion Junge, MdL