Anfrage zum Abfallkreislaufwirtschaftsgesetzt – Änderungen ab 2015

Sehr geehrter Herr Landrat Czupalla!

 

Mit dem Beschluss zum Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises, im Kreistag am 10.12.2014, soll die Entsorgung von Bioabfällen in der bewährten Form der Eigenkompostierung bzw. über die Restmülltonne fortgeführt werden. Im Kapitel 6.3 ist die Begründung zur Nichteinführung der Biotonne aufgeführt.

 

Bitte beantworten Sie mir dazu folgende Fragen:

 

Ist die Begründung seitens der Landesdirektion akzeptiert worden? Wenn nein bitte darstellen warum nicht.

Gibt es Einwohner des Landkreises die auf die Einführung der Biotonne laut AkrWK bestehen? Und gab es entsprechende Eingaben an das Landratsamt?

Ist das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises so genehmigt worden, wie der Kreistag es am 10.12.2014 beschlossen hat? Wenn nein bitte darstellen warum nicht.

 

 

Die Aufgaben der Abfall- und Wertstoffeinsammlung des Landkreises beinhaltet auch das Einsammeln und Transportieren der Verpackungen – „gelber Sack“.

Nun sind dazu auch Änderungen im Gespräch, wie die Einführung einer „gelben Tonne Plus“.

Um sich über den gesamten Sachverhalt ein Bild machen zu können, bitte ich Sie mir die Vereinbarungen und Vertragslagen bzw. auch die Systemanforderungen die im Landkreis Nordsachsen dazu existieren darzustellen bzw. in Kopie zu überlassen.

 

Bitte beantworten Sie mir dazu folgende Fragen:

 

Ist die Einführung der „gelben Tonne Plus“ in Nordsachsen geplant bzw. wird darüber als Modellprojekt nachgedacht?

Gäbe es durch diese Einführung einen Vorteil oder Nachteil für die Einwohner des Landkreises in finanzieller Auswirkung?

Gäbe es durch die Einführung einen Vorteil oder Nachteil für den Landkreis und dessen beauftragten Dritten?

 

 

Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich Ihnen im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Evelin Mehnert-Schreiber