KdU-Angleichung

DS-Nr. 1-116/08

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Bilanz der Arbeit als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Angleichung der Kriterien für die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)   

Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag am 10.12.2008

  1. eine Bilanz zu den Ergebnissen der bisherigen Tätigkeit der ARGEN Delitzsch und Oschatz bei den Bemühungen zur Vermittlung der Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt zu ziehen,
  2. eine Einschätzung der bislang vom Landkreis zu tragenden KdU sowie der voraussichtlich im Jahr 2009 anfallenden künftigen Kosten vorzustellen und dabei auf die unterschiedlichen Entwicklungen in den beiden Altkreisen einzugehen,
  3. darzustellen, in welcher Schrittfolge zukünftig die Kriterien zur Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung  (KdU) gemäß SGB II bzw. SGB XII überarbeitet werden sollen, um nachfolgenden Zielsetzungen gerecht zu werden:
  • Schaffung einheitlicher Grundsätze im gesamten Landkreis Nordsachsen,
  • Berücksichtigung der stark gestiegenen Bezugspreise für Energieträger,
  • Berücksichtigung der Situation auf dem Wohnungsmarkt bei grundsätzlicher  Vermeidung von angeordneten Umzügen.


Begründung:

Durch die im Landkreis entstandenen unterschiedlichen Formen der Betreuung und Wiedereingliederung von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt entsteht ein Bedürfnis nach Optimierung und guter, möglichst landkreiseinheitlicher Aufgabenerfüllung. Dies gilt  unbeschadet des Fortbestehens der ARGEN Delitzsch und Oschatz. Auf der Grundlage einer Bilanz der bisherigen Tätigkeit der beiden ARGEN und der jeweiligen Erfahrungen bei der Erstattung der KdU soll im Interesse der Betroffenen und des Landkreises die beste Praxis herausgearbeitet werden.  Angesichts der Wichtigkeit dieser Aufgaben für den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft und der Bedeutung der Finanzierung der KdU durch den Landkreis bei deutlich zurückgehenden Bundeszuschüssen ab dem Jahr 2009 wird der Landrat gebeten, im nächsten Kreistag eine entsprechende Berichterstattung vorzunehmen.Die Antragstellerin beabsichtigt mit dieser Initiative auch die Evaluierung und möglichst zügige Vereinheitlichung der aus den Satzungen der Altkreise Delitzsch und Torgau-Oschatz entstammenden Obergrenzen der Angemessenheitsregelungen für die Anspruchsberechtigten zur Erstattung der KdU. Dabei soll sich am oberen Niveau der jeweiligen Regelungen orientiert werden, wobei die stark gestiegenen Energiepreise Beachtung finden müssen. Unter Berücksichtigung der konkreten Situation auf dem regionalen Wohnungsmarkt sollen Zwangsumzüge grundsätzlich ausgeschlossen werden. Schließlich soll berichtet werden, wie der Landkreis die jüngste Rechtssprechung des Bundessozialgerichts zur Angemessenheit der Heizkostenerstattung für Alleinstehende in einer Wohngemeinschaft umzusetzen  beabsichtigt.


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