Kontoführungsgebühr

DS-Nr. 1-115/08

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Kontoführungsgebühren für gemeinnützige Vereine

Der Kreistag beauftragt den Landrat, sich im Verwaltungsrat der Sparkasse Leipzig dafür einzusetzen, dass gemeinnützige Vereine bei der Sparkasse Leipzig ein gebührenfreies Konto führen können.


Begründung:

Für  viele gemeinnützige Vereine stellen die Kontoführungsgebühren eine erhebliche und äußerst ärgerliche Kostenbelastung dar. Mit dem Erlass der Kontoführungsgebühren für alle auf dem Gebiet des Landkreises Nordsachsen tätigen gemeinnützigen Vereine  durch die Sparkasse Leipzig soll ein wirksamer Beitrag zur finanziellen Konsolidierung dieser meist finanzschwachen Vereine geleistet werden. Damit wird deren wertvolle Arbeit u. a. im Bereich der Jugendförderung, des Sports, der Kultur, des Rettungswesens, des Naturschutzes  und der Heimatpflege anerkannt und gefördert.Für die Sparkasse Leipzig bedeutet  die Umsetzung des Antragsinhaltes zunächst einmal überschaubare Mindereinnahmen. Dem steht jedoch ein erheblicher Imagegewinn gegenüber, da die Chance besteht, weit über das Sponsoring hinausgehend die kommunale Verbundenheit und die soziale Verankerung der Sparkasse in der Region wirksam zu stärken und mittelfristig eine Vielzahl neuer Sparkassenkunden zu werben. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Sparkassenkunden sollte  eine solche Regelung allerdings nicht nur in Nordsachsen, sondern im Gesamtgebiet der Sparkasse Leipzig gelten.


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