Schülerbeförderungskosten

 

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Wegfall des Eigenanteils der Eltern an den Schülerbeförderungskosten

Der Landrat wird beauftragt, im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2009 und folgende

  1. die Regelungen der Kostentragung der Schülerbeförderung zu überarbeiten und dem Kreistag mit der Zielrichtung einer  schrittweisen Reduzierung und des zukünftigen Wegfalls der Elternanteile an den Schülerbeförderungskosten im 1. Quartal 2009 einen entsprechenden Satzungsentwurf vorzulegen,
  2. einen für die Satzungsänderung notwendigen Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten, welcher insbesondere  das von Ministerpräsident Tillich am 18. Juni 2008 in seiner Regierungserklärung zugesagte Unterstützungsangebot von direkten Ausgleichszahlungen für die Schülerbeförderung aufgreift.



Begründung:
Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen weist in § 23 Absatz 3 den Landkreisen und kreisfreien Städten die Zuständigkeit für die notwendige Beförderung der Schüler auf  dem Schulweg zu und räumt den Trägern ein, die Einzelheiten durch Satzung zu regeln.
Die dem Landkreis Nordsachsen entstehenden Kosten der Schülerbeförderung für die ca. 7.500 Schüler belaufen sich auf zukünftig mehr als 3,3 Mio. Euro. Weitere 900.000 Euro müssen für den Schülerspezialverkehr für Schüler mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen eingestellt werden.  Bezüglich der Elternanteile für den Schülerverkehr bleiben vorerst die beiden Satzungen der Altkreise gültig. Eine gemeinsame Satzung für Nordsachsen plant das Landratsamt im Jahr 2009, wobei nach den bekannt gewordenen Planungen ca. 82 % der Gesamtkosten vom Landkreis getragen werden sollen. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld II soll auf die Eigenanteile gänzlich verzichtet werden.
Trotz dieser anzuerkennenden sozialen Regelungen kommt es auch in unserem Landkreis zu offensichtlichen finanziellen Benachteiligungen der Schüler speziell in den dünn besiedelten ländlichen Regionen, wo zum Schulbesuch oftmals unfreiwillig deutlich längere Wege im Vergleich zu den Städten in Anspruch genommen werden müssen. Mit der von der Antragstellerin beabsichtigten schrittweisen Reduzierung und dem angestrebten zukünftigen Wegfall der vom Elternhaus zu tragenden Eigenanteile kann der Landkreis einen wichtigen Beitrag zum gleichberechtigten Bildungszugang für alle Schüler und damit zum sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft leisten.
Dieses ambitionierte Ziel wird verständlicherweise nicht sofort umgesetzt werden können, sondern nur in einer verantwortbaren Schrittfolge, die die besondere Haushaltssituation des Landkreises  Nordsachsen beachtet. Die bevorstehenden Beratungen zum Kreishaushalt sollen genutzt werden, um die Realisierbarkeit dieser Zielstellung über das Erschließen eigener Haushaltsreserven zu prüfen. Zur Finanzierung kann weiterhin auf ein Angebot des Freistaates zurückgegriffen werden, das Ministerpräsident Tillich in seiner Regierungserklärung vom 18. Juni 2008 unterbreitet hat. Nicht unbeachtlich ist schließlich die Tatsache, dass sich durch den zukünftigen Wegfall eines Großteils des bisherigen Bearbeitungsaufwandes für die Schülerbeförderungskosten Kostenentlastungen innerhalb der Verwaltung ergeben.
Aus den dargestellten komplexen Zusammenhängen ergibt sich die ungewöhnliche Beratungsfolge mit Grundsatzbeschluss im Kreistag Dezember und nachfolgender Rücküberweisung in die Fachausschüsse mit dem Ziel einer endgültigen Beschlussfassung parallel zum Kreishaushalt im März 2009.

AUSZUG
Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG)
§ 23 Aufgaben des Schulträgers

(3) Träger der notwendigen Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei öffentlichen Schulen und staatlich genehmigten Ersatzschulen freier Träger sind der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Gebiet sich die Schule befindet. Er regelt Einzelheiten durch Satzung, insbesondere hinsichtlich
1.    Umfang und Abgrenzung der notwendigen Beförderungskosten einschließlich der Festsetzung von Mindestentfernungen,
2.    Höhe und Verfahren der Erhebung eines Eigenanteils des Schülers oder der Eltern,
3.    Pauschalen und Höchstbeträge für die Kostenerstattung sowie Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen,
4.    Verfahren der Kostenerstattung zwischen den Schülern beziehungsweise Eltern und Schulträgern sowie zwischen verschiedenen Schulträgern.

AUSZUG
Plenarprotokoll 4/110 der 110. Sitzung des Sächsischen Landtages vom 18. Juni 2008, Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich, Seite 9072
„…Der ländliche Raum gewinnt durch moderne Schulen an Attraktivität. Dazu gehören intelligente Konzepte zur Schülerbeförderung. Diese sind am besten bei Landkreisen und kreisfreien Städten aufgehoben. Die Staatsregierung will sie dabei unterstützen. Ausgleichszahlungen für die Schülerbeförderung wollen wir künftig direkt den kommunalen Stellen zukommen lassen, die auch die Kosten für die Beförderung tragen.“
1.    (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)


Antrag als PDF