DS-Nr. 1-189/09/2
Der Kreistag möge beschließen:
Begründung:
Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen. Zur Verwirklichung dieses Ziels werden den Inhabern der Juleica bundesweit von vielen privaten und öffentlichen Institutionen verschiedene Vergünstigungen eingeräumt. Exemplarisch ist hier die Stadt Dresden anzuführen, die für viele kulturelle Angebote Vergünstigungen gewährt. Diesem Beispiel sollte auch Nordsachsen folgen.
Die Einführung solcher Vergünstigungen für Institutionen im Landkreis würde der Kinder- und Jugendarbeit zugute kommen. Außerdem könnte so die Anziehungskraft der kreislichen kulturellen Einrichtungen für Kinder- und Jugendgruppen erhöht werden, was sich nicht zuletzt auch aus finanzieller Sicht positiv für den Landkreis auswirken kann. Entsprechende Vergünstigungen für die Nutzung des ÖPNV für die Inhaber der Juleica gewährleisten darüber hinaus auch die Mobilität der ehrenamtlich Tätigen.