Der Kreistag möge beschließen, der Landrat wird ersucht zu berichten,
Begründung:
Der Sächsische Landkreistag hat sich mit seinem an den Landtag und die Staatsregierung in der 5. Legislaturperiode gerichteten Forderungskatalog für eine Auflösung der SFG ausgesprochen und dabei konkrete Vorschläge für deren Umsetzung gemacht.
Bereits im September 2008, unmittelbar nach dem Crash der Sächsischen Landesbank forderte die Anteilseignerversammlung der SFG das Staatsministerium der Finanzen auf, eine auf die jeweiligen Anteilseigner bezogene Prüfung aller mit der Auflösung im Zusammenhang stehenden Fragen vorzulegen. Dies ergab sich daraus, dass nach dem Verkauf der Landesbank an die LBBW die SFG-Holding ihren gesetzlichen Sinn und Zweck verloren hatte. Anteilseigner der Gruppe, zu der gegenwärtig nur noch die acht VerbundSparkassen, darunter Leipzig gehören sind zu 77,63 % sächsische Kommunen und Landkreise und zu 22,37 % der Freistaat.
Inzwischen ist der Startschuss für die tatsächliche Auflösung der SFG gefallen, denn die Anteilseigner einigten sich am 26.03.2010 darauf, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Susat & Partner aus Hamburg mit der Erstellung eines Wertgutachtens über die SFG zu beauftragen. Das Gutachten soll im September 2010 vorliegen. Dabei wird es vor allem um die Frage gehen, was der Freistaat, der zwar noch Anteilseigner der SFG nicht mehr aber eines Instituts ist, von der kommunalen Seite ausbezahlt bekommt. Angesichts der kommunalen Finanznot aber auch der Tatsache, dass nicht die Städte und Landkreise die riskante Geschäftspolitik der Sächsischen Landesbank zu verantworten hatten, drängt die kommunale Seite darauf, diese Summe möglichst gering zu halten und im Idealfall auf Null zu stellen.
Vor diesem landespolitischen Hintergrund erscheint es angezeigt, dass der Landrat den Kreistag über die konkreten Wirkungen (Nutzen, Kosten, Chancen, Risiken), die die SFG über die Verbundsparkasse Leipzig unserer Region gebracht hat, zu informieren. Als Maßstab sollten dabei genau die Zielstellungen und die Kriterien gelten, mit der die SFG einst gegründet wurde.