Hochwasserschutz in Nordsachsen

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag ersucht den Landrat, im Benehmen mit der Landestalsperrenverwaltung (LTV) den Kreistag über Stand und Perspektive der Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes des Freistaates Sachsen auf dem Gebiet des Landkreises zu informieren.


Dr. Friedrich

Fraktionsvorsitzender DIE LINKE.


Begründung zur Drucksache Nr. 1- 596/11

Hochwasserschutz in Nordsachsen

Nach der verheerenden Flut im Jahr 2002,  den Starkregenfällen mit Überschwemmungen in den Jahren 2010 und 2011 und den laut Prognosen verstärkt zu erwartenden Extremwetterereignissen bleibt für Nordsachsen das Thema Hochwasserschutz weiterhin hochaktuell. Zwar wurde in den zurückliegenden Jahren gerade in den Städten Eilenburg, Bad Düben und Torgau eine Vielzahl technischer Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz realisiert. Maßnahmen des naturnahen Hochwasserschutzes wie etwa Deichrückverlegungen, Ausweisungen von Rückhalteflächen u. ä. sind jedoch mit Ausnahme der Deichrückverlegung im Raum Eilenburg nicht erfolgt. Insgesamt fehlt gegenwärtig für den Landkreis ein verlässlicher und umfassender Überblick über den Stand und die Perspektive der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen laut Hochwasserschutzkonzept des Freistaates.

Beim Hochwasserschutz fordert die Europäische Union eine   „ganzheitliche Gewässerdenkweise“. Dabei geht es nicht primär um Zuständigkeiten, sondern um die gemeinsame Betrachtung und gegenseitige Abwägung miteinander konkurrierender Aspekte wie Hochwasserschutz, Landschaftsbild und Biotopverbund unter Einbeziehung der betroffenen Menschen und Gemeinden von der Quelle bis zur Flussmündung. In diesem Sinne sollte die für die Gewässer 1. Ordnung verantwortliche Landesbehörde LTV gewonnen werden, in Anbetracht des großen öffentlichen Interesses an diesem Thema zu einem geeigneten Termin vor dem Kreistag zu berichten.

Mit zur Sprache kommen sollte dabei, inwieweit sich das modernisierte Hochwasserwarnsystem des Freistaates bewährt hat und welche Vorschläge der eigens zu diesem Zweck eingesetzten Kommission der Sächsischen Staatsregierung („Jeschke“-Kommission) in Nordsachsen noch der Umsetzung bedürfen. Von Interesse ist nicht zuletzt, wie viele Wohngebäude in welchen Orten Nordsachsens ausweislich der Ergebnisse des „Versicherungsgipfels“ der Sächsischen Staatsregierung aus dem Jahr 2010 nicht gegen Hochwasserschäden versicherbar sind und wie den betreffenden Eigentümern im Schadensfall seitens des Staates geholfen werden kann.

Nach der Berichterstattung der LTV sollte von der Verwaltung geprüft werden, ob nach dem Vorbild der vom Landrat einberufenen Arbeitsgruppe zur B 87 n eine Wiederbelebung der im Altkreis Delitzsch schon einmal existierenden „AG Deiche“, eventuell unter komplexerer Themenstellung  angezeigt ist.