Kreistag - 30.03.2011

Dr. Michael Friedrich

Redemanuskript zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan des Landkreises Nordsachsen 2011 und zur Weiterentwicklung des Haushaltssicherungskonzepts für die Jahre 2011 – 2015 (DS 1-508/11/1)

Redemanuskript  zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan des Landkreises Nordsachsen  2011 und zur Weiterentwicklung des Haushaltssicherungskonzepts für die Jahre 2011 – 2015 (DS 1-508/11/1)

Wir begrüßen das Einlenken der Verwaltung beim Streit um die Kreisumlage ausdrücklich. Die  nunmehr vorgesehenen 31,5 % sind zwar immer noch ein unrühmlicher sächsischer Spitzenwert, der viele Kommunen ernsthaft schmerzt,  angesichts unserer Haushaltslage aber wohl notwendig und gerade noch tolerabel. Richtig ist auch, dass die Verwaltung angesichts unsicherer Datenlage das ehrgeizige Projekt eines Doppelhaushaltes zurückstellt.

Mit dem eigentlichen Haushalt 2011 haben wir LINKE relativ wenig Probleme  bis auf die bekannte Tatsache, dass wir die in das Zahlenwerk bereits eingepreiste Verschlechterung der Schülerbeförderungssatzung mit der vollen Inanspruchnahme der HARTZ-IV-Familien nicht mittragen. Auch wenn diese Familien im Rahmen des Bildungspakets beim Jobcenter einen Antrag auf Rückerstattung der Elternanteile stellen können sollen und nur noch „zumutbar“ belastet werden sollen – noch liegt uns das entsprechende Gesetz nicht vor, noch wissen wir nicht, was „zumutbar“ bedeutet ! – ist für uns die neue Regelung unakzeptabel. Umso mehr, als wir LINKE vor einiger Zeit selbst einen Prüfantragim Kreistag hatten, um generell die Elternanteile im Interesse der Beseitigung der offensichtlichen  Benachteiligung des ländlichen Raums schrittweise auf Null zurückzufahren. Da können wir jetzt schlecht dem Gegenteil zustimmen. Mein Kollege Peter Streubel wird dies nachher noch vertiefen.

Das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept, das wir dieses Mal aus nahe liegenden Gründen gemeinsam mit dem Haushalt beschließen sollen, können wir allerdings in dieser Form nicht mittragen. So erfreulich es ist, dass sich eine Reihe von Ausgangsdaten grundlegend zum Besseren gewendet haben, ist das Konzept in seiner Gesamtheit dennoch nicht schlüssig, sondern in sich höchst widersprüchlich. Dies nun ist nicht dem Unvermögen unseres Kämmerers geschuldet – ganz im Gegenteil, er leistet eine hervorragende, kreative Arbeit! – sondern der Tatsache, dass Herrn Emanuel letztendlich nichts anderes übrig geblieben ist, als wider besserer Einsicht dem Diktat von Landesdirektion und Landesregierung zu folgen und auf deren Geheiß hin einige absonderliche Pirouetten zu drehen. 

Lassen sie mich an drei Beispielen diese ebenso unrealistische wie erpresserische Genehmigungspolitik der Kommunalaufsicht gegenüber unserem Landkreis verdeutlichen.


1. Noch einmal zur Kreisumlage

Nach dem Motto   „Entweder Du folgst mir oder ich gebrauche Gewalt!“

werden wir gezwungen, ab 2012 bis 2015  doch wieder die sehr hohe Kreisumlage von mindestens 33,8% in die Planung einzustellen, siehe das Zahlenwerk auf Austauschblatt S. 22,  obwohl wir doch gerade erst die 31,5% beschlossen haben nebst der schönen Selbstverpflichtung in Ziffer 4, 3. Anstrich, dass dieser  Satz mittelfristig unter 33,8 % bleiben soll. Was soll denn  diese folgenlose Lyrik, diese Selbsttäuschung ?

Glaubt denn irgend jemand ernsthaft in diesem Raum, dass die 33,8,  die aus gutem Grund fraktionsübergreifend jetzt keine Mehrheit gefunden haben, im nächsten Jahr politisch mehrheitsfähig sein werden? Der Kreistag und speziell die Bürgermeister werden regelrecht zur Selbstverleugnung gezwungen, wenn sie gezwungen werden solches dennoch beschließen. Natürlich weiß auch ich, dass die konkrete  Kreisumlage 2012 u. s. f. dann noch einmal separat beschlossen werden muss, aber wer heute dem Sicherungskonzept mit der Maßnahme No. 7 zur Kreisumlage zustimmt, hat dann bereits einmal eine Selbstverpflichtung abgegeben, die Erhöhung auch tatsächlich mittragen zu wollen.

Das ist mit uns nicht zu machen. Die LINKE will die weitere  Erhöhung der Kreisumlage auf 33,8% weder 2011 noch 2012 noch in den Folgejahren. Allein das ist Grund genug für die Ablehnung der vorliegenden Beschlussvorlage!

 

2. Realistische Netto- und nicht geschönte Bruttoeinspareffekte ansetzen

Der Kämmerer geht davon aus, dass durch die schrittweise Übernahme der Kosten für die Grundsicherung durch den Bund bis zum Jahr 2015 infolge des HARTZ IV- Vermittlungsergebnisses etwa 8,6 Mio. Euro eingespart werden können, siehe S. 4 Austauschblatt. Ich halte das für eine sehr optimistische Annahme, die so nicht aufgehen wird. Denn der Bund refinanziert seine Kostenübernahme durch die  gleichzeitige und gleichstarke Kürzung der an die Bundesagentur für Arbeit ausgereichten Mittel zur Integration in den 1. Arbeitsmarkt. Das sind bekanntlich weitaus mehr als nur die Gelder für die 1-EURO-Jobs. Welche Konsequenzen diese Kürzungen  auf die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und auf die vom Landkreis zu tragenden Kosten für die Unterkunft haben, ist z. Zt. noch völlig unklar. Erhebliche finanzielle Unsicherheiten gibt es auch bei der Abwicklung des Bildungspakets für die Kinder von HARTZ-IV-Empfängern. Ich denke, wir sind gut beraten, nicht nur mit den offensichtlichen Brutto-Effekten dieser Gesetzesänderungen zu rechnen, sondern auch gegenläufige Kostenentwicklungen zu berücksichtigen, mindestens aber einen „Sicherheitsabschlag“ einzubauen.

 

3. Eine Bedarfszuweisung ist weiterhin absolut notwendig

Wer wenig Zeit hat, den gesamten Vorbericht des Haushaltes zu lesen, sollte wenigstens mal auf die Seite 66 schauen. Dort steht die Quintessenz unserer Haushaltssituation, ich darf den Kämmerer zitieren:

 

„-      Die Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit des Landkreises Nordsachsen kann mit den erarbeiteten Maßnahmen weder in drei noch in fünf Jahren abgebildet werden,

-       die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt liegt unter der gesetzlich geforderten Mindestzuweisung nach § 22 KomHVO,

-       die Auflagen der Entschuldungskonzeption, nämlich die Entschuldung Nordsachsens bis zum Jahr 2017 auf die Höhe der Durchschnittsverschuldung der sächsischen Landkreise, ist zwar durch die entsprechend angesetzte Tilgung in der mittelfristigen Finanzplanung abgebildet, belastet den Haushalt jedoch stark und müsste aufgrund fehlender Mittel im Verwaltungshaushalt durch Kassenkredite finanziert werden.

Insgesamt ist festzustellen, dass der Landkreis Nordsachsen ein grundlegendes Problem im Verwaltungshaushalt hat, d. h. auch bei Umsetzung aller erarbeiteten Konsolidierungsmaßnahmen wären die laufenden Einnahmen nicht ausreichend, um die Ausgaben zu decken.“ 

Dieser korrekten Einschätzung unserer tatsächlichen Lage durch den Kämmerer, die regelrecht nach Bedarfszuweisungen schreit, ist nichts hinzuzufügen. Wenn die Landesregierung von Nordsachsen aber dennoch  das schier Unmögliche verlangt und auf dem Abbau der Fehlbeträge einschließlich der Altfehlbeträge besteht, uns gleichzeitig zum  zügigen Abbau unseres Schuldenstandes über immens hohe Sondertilgungen von über 10 Mio. Euro jährlich zwingt  und auch noch die gesetzliche Rücklage von 2% des Verwaltungshaushaltes gebildet sehen will, geht dies alles nicht auf. Nur in der richtigen Reihenfolge: erst Abbau der Fehlbeträge und zuverlässige Verhinderung neuer Fehlbeträge, dann konsequente Schuldentilgung, zu guter Letzt Bildung der Rücklage und dies alles bei ernsthaften eigenen Konsolidierungsanstrengungen könnten wir es schaffen.

Bleibt zu hoffen,  dass auch bei der Staatsregierung endlich die Einsicht reift, dass uns nur  mittels einer ausreichend großen Bedarfszuweisung und einer moderaten Steckung unserer Schuldentilgung gut geholfen werden kann und vor allem geholfen werden muss!