Kreistag verabschiedet Willensbekundung

S.Karawanskij

Mit knapper Stimmenmehrheit stimmten die Kreisräte der Willensbekundung anlässlich der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2010 des Landkreises Nordsachsen zu. Die Linksfraktion brachte zur Sitzung des Kreistags am 09.12.09 den Antrag ein, gemeinsam und fraktionsübergreifend an Ministerpräsident Tillich zu appellieren im Bundesrat dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht zuzustimmen und ebenso die Herabsetzung der Bundesbeteiligung an den KdU-Kosten auf 23,6% abzulehnen.

Mit knapper Stimmenmehrheit stimmten die Kreisräte der Willensbekundung anlässlich der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2010 des Landkreises Nordsachsen zu. Die Linksfraktion brachte zur Sitzung des Kreistags am 09.12.09 den Antrag ein, gemeinsam und fraktionsübergreifend an Ministerpräsident Tillich zu appellieren im Bundesrat dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht zuzustimmen und ebenso die Herabsetzung der Bundesbeteiligung an den KdU-Kosten auf 23,6% abzulehnen.

 


Willensbekundung

anlässlich der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan des Landkreises Nordsachsen für das Haushaltsjahr 2010 zum Kreistag am 09.12.2010

  1. Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass die Beschlussfassung des Haushaltsplanes für das Jahr 2010 mit einem Fehlbedarf in Höhe von 25.378.397 € formal der Bestimmung in § 72 Absatz (3) SächsGemO widerspricht, nachdem der Haushaltsplan grundsätzlich ohne Fehlbetrag zu verabschieden ist. Der Kreistag ist jedoch der Auffassung, dass diese Beschlussfassung dennoch in rechtskonformer Weise erfolgen kann und im Interesse der kommunalen Planungssicherheit erfolgen muss, weil sie durch den Genehmigungsbescheid der Landesdirektion Leipzig vom 30.06.2009 zu Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2009, Ziffern 2.1. und 2.3. gedeckt ist. Danach ist es im Falle der Notwendigkeit des Ausweises eines neuen Fehlbetrages im Haushaltsjahr 2010 möglich, einen Haushalt mit Fehlbetrag  zu beschließen, sofern gleichzeitig ein Haushaltssicherungskonzept in Auftrag gegeben wurde(KT-Beschluss 1-254/09 vom 23.09.2009).
  2. Der Kreistag geht davon aus, dass trotz vorläufiger Haushaltsführung die freiwilligen Aufgaben des Landkreises bis zum Vorliegen des Haushaltssicherungskonzepts ohne Standardabbau weitergeführt werden.
  3. Der Kreistag appelliert an Ministerpräsident Tillich, am 18.12.2009 im Bundesrat dem Gesetz zur künftigen Bundesbeteiligung an den Wohnkosten für Haushalte im SGB II (KdU-Kosten bei Hartz IV), mit dem die derzeitige Bundesbeteiligung an den KdU-Kosten von derzeit 26 % auf 23,6 % herabgesetzt werden soll,  nicht zuzustimmen. Es ist höchste Zeit, die fehlerhafte Rechenformel, nach der sich die Bundesbeteiligung an der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften misst, zu korrigieren. Es ist für die Landkreise untragbar, dass in Anwendung dieser Formel trotz steigender Wohnkosten der Bundesanteil an diesen Ausgaben sinkt. Stattdessen muss sich die Bundesbeteiligung nach den  tatsächlichen Ausgaben richten.
  4. Weiterhin appelliert der Kreistag an MP Tillich, am 18.12.2009 im Bundesrat dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht zuzustimmen, da dieses gegen sächsische Interessen, speziell gegen die Interessen der sächsischen Kommunen verstößt. In einer Zeit äußerst angespannter Kommunalhaushalte und eines angespannten Landeshaushalts sind Steuersenkungen u. a. zugunsten des Hotelgewerbes und zugunsten von Erben, die sich zu einem beträchtlichen Teil durch Mindereinnahmen der Kommunen refinanzieren, unvertretbar.